FAQ zur
elektronischen Signatur inSign
Allgemein
Rechtliches, Sicherheit, Beweisbarkeit
inSign in der Praxis
Lizenz & Kosten
Allgemein
Was ist inSign?
Um welche Art der elektronischen Signatur handelt es sich?
Wie erstellt man eine elektronische Signatur mit inSign?
Kann man eine Unterschrift auch direkt auf dem Computer leisten?
Gibt es eine App?
Wo erhalte ich den Anmeldecode für die inSign App?
Muss ich inSign 365 downloaden?
Welche Funktionen bietet die E-Signaturlösung?
Wie funktioniert das Feature „Weblink“ und was ist dabei zu beachten?
Wie wird ein Vorgang zur Unterschrift an eine andere Person übergeben?
Kann ein Dokument von mehreren Personen unterzeichnet werden?
Können Vorgänge auch abgelehnt werden?
Was sind die technischen Voraussetzungen um inSign nutzen zu können?
Warum ist die digitale Unterschrift die bessere Alternative zur eingescannten/gefaxten Unterschrift?
Wie unterscheidet sich inSign von Mitbewerbern?
Gibt es Schulungen oder andere Hilfsmittel für Neukunden?
Um welche Art der elektronischen Signatur handelt es sich?
Wie erstellt man eine elektronische Signatur mit inSign?
Kann man eine Unterschrift auch direkt auf dem Computer leisten?
Gibt es eine App?
Wo erhalte ich den Anmeldecode für die inSign App?
Muss ich inSign 365 downloaden?
Welche Funktionen bietet die E-Signaturlösung?
Wie funktioniert das Feature „Weblink“ und was ist dabei zu beachten?
Wie wird ein Vorgang zur Unterschrift an eine andere Person übergeben?
Kann ein Dokument von mehreren Personen unterzeichnet werden?
Können Vorgänge auch abgelehnt werden?
Was sind die technischen Voraussetzungen um inSign nutzen zu können?
Warum ist die digitale Unterschrift die bessere Alternative zur eingescannten/gefaxten Unterschrift?
Wie unterscheidet sich inSign von Mitbewerbern?
Gibt es Schulungen oder andere Hilfsmittel für Neukunden?
Rechtliches, Sicherheit, Beweisbarkeit
Sind elektronische Unterschriften von inSign rechtssicher?
Ist die elektronische Unterschrift mit inSign beweisbar?
Ist inSign DSGVO- und eIDAS-konform?
Unterstützt inSign ZertES?
Was passiert, wenn keine Übereinstimmung zwischen der Papierunterschrift und der E-Signatur besteht?
Wie erkenne ich, dass ein Dokument nicht verändert wurde?
Warum ist inSign nicht unter den Vertrauensdiensteanbietern gelistet?
Ist die Unterschrift mit inSign LTV-fähig?
Was passiert, wenn man Daten entschlüsseln will und nicht mehr Kunde ist?
Ist die elektronische Unterschrift mit inSign beweisbar?
Ist inSign DSGVO- und eIDAS-konform?
Unterstützt inSign ZertES?
Was passiert, wenn keine Übereinstimmung zwischen der Papierunterschrift und der E-Signatur besteht?
Wie erkenne ich, dass ein Dokument nicht verändert wurde?
Warum ist inSign nicht unter den Vertrauensdiensteanbietern gelistet?
Ist die Unterschrift mit inSign LTV-fähig?
Was passiert, wenn man Daten entschlüsseln will und nicht mehr Kunde ist?
inSign in der Praxis
Welche Dokumente können mit inSign unterzeichnet werden?
Kann die Unterschrift auch mit einem Finger gezeichnet werden?
Ist die elektronische Signaturlösung sowohl für interne als auch für externe Prozesse hilfreich?
Kann ein Dokument über verschiedene Signaturanbieter elektronisch signiert werden?
Ist inSign für die Versicherungsbranche geeignet?
Ist inSign für die Immobilienbranche geeignet?
Kann inSign in der Energiewirtschaft eingesetzt werden?
Wie kann inSign in der Handwerksbranche eingesetzt werden?
Kann inSign im Gesundheitswesen eingesetzt werden?
Ist inSign für die Automobilbranche geeignet?
Ist inSign für Steuerberater & Co. geeignet?
Kann inSign in der Tourismusbranche verwendet werden?
Kann die Unterschrift auch mit einem Finger gezeichnet werden?
Ist die elektronische Signaturlösung sowohl für interne als auch für externe Prozesse hilfreich?
Kann ein Dokument über verschiedene Signaturanbieter elektronisch signiert werden?
Ist inSign für die Versicherungsbranche geeignet?
Ist inSign für die Immobilienbranche geeignet?
Kann inSign in der Energiewirtschaft eingesetzt werden?
Wie kann inSign in der Handwerksbranche eingesetzt werden?
Kann inSign im Gesundheitswesen eingesetzt werden?
Ist inSign für die Automobilbranche geeignet?
Ist inSign für Steuerberater & Co. geeignet?
Kann inSign in der Tourismusbranche verwendet werden?
Lizenz & Kosten
Wer benötigt eine inSign Lizenz?
Braucht der Unterzeichner eine inSign Lizenz?
Wie viele Dokumente können versendet / unterschrieben werden?
Erhalten Non-Profit-Organisationen, Startups und Bildungseinrichtungen einen Rabatt?
Wie kann eine Einzellizenz erworben werden?
Wie können mehrere Lizenzen erworben werden?
Ich benötige die QES einmalig für meine Dokumente. Wie viel kostet die einmalige Nutzung?
Kann die Software kostenfrei getestet werden?
Wie viel kostet eine inSign 365 Lizenz?
Wie viel kostet inSign enterprise?
Gibt es eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung?
Braucht der Unterzeichner eine inSign Lizenz?
Wie viele Dokumente können versendet / unterschrieben werden?
Erhalten Non-Profit-Organisationen, Startups und Bildungseinrichtungen einen Rabatt?
Wie kann eine Einzellizenz erworben werden?
Wie können mehrere Lizenzen erworben werden?
Ich benötige die QES einmalig für meine Dokumente. Wie viel kostet die einmalige Nutzung?
Kann die Software kostenfrei getestet werden?
Wie viel kostet eine inSign 365 Lizenz?
Wie viel kostet inSign enterprise?
Gibt es eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung?
Allgemein
Was ist inSign?
inSign ist eine Software für elektronische Signaturen, die in Deutschland entwickelt und gehostet wird. Beliebige PDF-Dokumente können mit inSign rechtssicher digital unterzeichnet werden. Die Signaturlösung ist bereits seit 2013 auf dem Markt und die Nummer 1 in Deutschland.
Um welche Art der elektronischen Unterschrift handelt es sich?
Mit inSign werden sogenannte einfache elektronische Signaturen (ES) und fortgeschrittene elektronische Signaturen (FES) gemäß eIDAS und ZertES erfasst. inSign unterstützt aber auch andere Signaturarten. Bei der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) wird ein entsprechender Vertrauensdienst in den Prozess einbezogen.
Weitere Informationen zu den drei Signaturarten
Wie erstellt man eine elektronische Signatur mit inSign?
Das Dokument wird nach inSign hochgeladen oder alternativ per API übergeben. Im Anschluss können Unterschriftenfelder, Checkboxen und Textfelder hinzugefügt werden. Das Dokument wird darauffolgend entweder sofort unterschrieben und/oder weitere Unterschriften angefordert. Die Unterschrift kann ohne Spezialhardware wie z. B. einem MDE Gerät in jedem aktuellen Browser erfolgen. Für die handschriftliche fortgeschrittene Signatur (FES) ist ein berührungsempfindliches Gerät wie z. B. Smartphone oder Tablet erforderlich. Für die Namenseingabe per Tastatur (ES/FES) und die zertifikatsbasierte Unterschrift (QES) ist kein Touch-Device erforderlich. Alle Vorgänge werden in der Vorgangsverwaltung übersichtlich dargestellt. Dokumente können geöffnet, heruntergeladen oder gelöscht werden.
Beispiel Unterschrift per Tastatur:
Play Video about Video Tastaturunterschrift
Kann man eine Unterschrift auch direkt auf dem Computer leisten?
Eine Unterschrift kann man direkt im Browser leisten. Für die handschriftliche Signatur (FES) benötigt man einen berührungsempfindlichen Bildschirm, um dort zu unterzeichnen. Falls der Computer keinen Touch-Screen besitzt, kann die Unterschriftsanforderung auf ein Smartphone oder Tablet umgeleitet werden. inSign besitzt eine automatische Bildschirmtyp-Erkennung und zeigt dem Nutzer die Möglichkeiten zur Umleitung der Unterschrift an.
Gibt es eine App?
Ja, die App ist eine optionale Erweiterung der Online-Anwendung für Nutzer, die häufig unterschreiben. Die E-Unterschrift wird üblicherweise direkt im Browser (Chrome, Safari, Edge, Firefox etc.) geleistet.
Wo erhalte ich den Anmeldecode für die inSign App?
Muss ich inSign 365 downloaden?
Nein, inSign 365 ist eine Webanwendung in der Cloud. Diese erreichen Sie unter dem Link: https://app.getinsign.de/.
Welche Funktionen bietet die E-Signaturlösung?
Abhängig von der Lizenz bietet die Software folgende Funktionen:
- Einfacher Dokumentenupload durch Drag & Drop
- Workflows mit mehreren Personen
- Vor Ort, in einem Video-Call oder orts- und zeitunabhängig unterschreiben
- Online-Bearbeitung von Dokumenten
- Beliebige PDF-Dokumente unterschreiben
- Word-Dokumente direkt per Add-In vorbereiten und nach inSign hochladen
- Unterschrift per Browser oder App
- Kein Download, keine Installation notwendig
- Formular Editor mit Checkboxen, Signaturfeldern, Textfeldern
- Firmenstempel im Signaturfeld
- Status-Übersicht in der Dokumentenverwaltung
- Dokumentvorlagen erstellen
- Serienvorgänge erzeugen
- Auditbericht
- Einfacher Export mit biometrischen Daten
- Status-Benachrichtigungen
- Automatische Erinnerungen
- Server in Deutschland
- Cloudlösung / On-Premises Installation oder SaaS
- Individuelle Testumgebung
- Integration und Anpassung
- SAML 2.0 für Single Sign-on
- REST-API
- Eingebettete Unterschrift z. B. auf der Homepage
- Online, offline und hybrid verfügbar
- In vielen Sprachen verfügbar
- Individuelle Lizenzmodelle
- Kostenlose Testversion und kostenlose Webinare
- Bei Fragen und Problemen direkter Kontakt zum inSign Team
Wie funktioniert das Feature „Weblink“ und was ist dabei zu beachten?
inSign-Kunden können sich vom System für eine Vorlage einen Weblink (Internet-URL) erzeugen lassen. Dieser Link kann auf der eigenen Website eingebaut werden. Wenn Websitebesucher den Link anklicken, erstellt inSign automatisch aus der Vorlage einen Vorgang und öffnet diesen für den Websitebesucher. Er kann das Dokument ausfüllen, unterschreiben, den Vorgang abschließen und eine Dokumentenkopie downloaden. Im Anschluss erhält der inSign-Kunde automatisch eine Benachrichtigung und kann das fertige Dokument über die Vorgangsverwaltung herunterladen.
Am Beispiel der handschriftlichen Unterschrift aus Sicht eines Unterzeichners:
Wie wird ein Vorgang zur Unterschrift an eine andere / weitere Personen übergeben?
Ein Link zum Unterschreiben oder Bearbeiten des Vorgangs wird z. B. per E-Mail an eine oder mehrere Personen übergeben. Dabei wird der Link zum Dokument und das Passwort für den Zugang separat versendet. Eine Zwei-Faktor-Authentifizierung ist u. a. möglich.
Play Video about Video Unterschrift anfordern
Kann ein Dokument von mehreren Personen unterzeichnet werden?
Ja, ein Vorgang kann von mehreren Personen unterzeichnet werden, indem mehrere Signaturfelder gesetzt werden. Diese können der zu unterzeichnenden Person zugewiesen werden. Auch die Reihenfolge der Unterschriften kann festgelegt werden.
Können Vorgänge auch abgelehnt werden?
Ja, Vorgänge können durch den Unterzeichner mit einer Begründung abgelehnt werden.
Was sind die technischen Voraussetzungen, um inSign nutzen zu können?
Für inSign benötigt man lediglich einen aktuellen Browser. Für die handschriftliche Signaturmethode benötigt man einen berührungsempfindlichen Bildschirm, um darauf handschriftlich zu unterzeichnen. Falls der Computer keinen Touch-Screen besitzt, kann die Unterschriftsanforderung auf ein Smartphone oder Tablet umgeleitet werden.
Warum ist die digitale Unterschrift die bessere Alternative zur eingescannten/gefaxten Unterschrift?
Eingescannte und gefaxte Unterschriften sind kaum beweisbar, weil es sich lediglich um ein Abbild der Signatur handelt. Die Identität lässt sich nur schwer feststellen. Digitale Signaturen sind mit Daten verknüpft, die einer Person zugeordnet werden können.
Play Video about Video eingescannte und gefaxte Unterschrift
Wie unterscheidet sich inSign von Mitbewerbern?
- Hohe Datenschutzanforderungen
- Hohe Marktakzeptanz
- Unterschiedliche Signaturarten in einem Dokument möglich
- Verschwiegenheit § 203 StGB
- Positionsvorgabe der optischen Signatur im Dokument
- Formular Editor und Sonderfunktionen
- Dokumentenschutz nach der Signatur
- Und einiges mehr…
Gibt es Schulungen oder andere Hilfsmittel für Interessenten und Einsteiger?
Ja, wir bieten regelmäßig kostenlose Webinare an. Hier können Sie sich anmelden: www.getinsign.de/ressourcen/webinar/.
Für Kunden gibt es einen Hilfe- und Supportbereich mit Anleitungen, Praxisbeispielen und FAQs.
Für Kunden gibt es einen Hilfe- und Supportbereich mit Anleitungen, Praxisbeispielen und FAQs.
Rechtliches, Sicherheit, Beweisbarkeit
Sind elektronische Unterschriften von inSign rechtssicher?
Alle Anforderungen der eIDAS an die fortgeschrittene elektronische Signatur werden erfüllt:
- Die elektronische Signatur ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet.
- Sie ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners.
- Sie wird unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann.
- Sie ist so mit den auf diese Weise unterzeichneten Daten verbunden, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann.
Alle Anforderungen der eIDAS an die qualifizierte elektronische Signatur werden erfüllt:
- Die Anforderungen an eine FES werden erfüllt.
- Die QES wird von einem geprüften Vertrauensdiensteanbieter (engl. Trust Service Provider) ausgestellt.
- Die Identität des Unterzeichners wurde vor der Signatur validiert.
- Der Signaturschlüssel muss in einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit (QSCD) liegen.
-
Als Dienstleister verwenden wir hierfür einen VDA / Trust-Center.
Weitere Informationen zu den Kooperationspartnern
Einsatz in der EU und weltweit
Erhalten Sie rechtliche Grundlagen der elektronischen Signatur inSign von der mindtrace Stieber GbR jetzt kostenlos per E-Mail.Ist die elektronische Unterschrift mit inSign beweisbar?
Video abspielen
Ja, je nach Signaturart können im Streitfall diverse Daten für die Beweisführung genutzt werden wie z. B.
- Auditprotokolle
- E-Mail-Adressen
- Biometrischen Unterschriftsdaten (FES)
- Qualifizierte Zertifikate (QES)
Bei der handschriftlichen elektronischen Signatur wird der Schreibvorgang beim Signieren (die Art und Weise) aufgezeichnet. Die so erfassten biometrischen Daten werden verschlüsselt und in das PDF-Dokument eingebettet.
Mehr zur Beweisbarkeit bei der handschriftlichen E-Signatur
Bei der qualifizierten elektronischen Signatur wurde die Identität des Unterzeichners im Vorfeld festgestellt. Durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung beim Signieren entsteht ein beweissicheres Dokument.
Mehr zur Beweisbarkeit bei der handschriftlichen E-Signatur
Bei der qualifizierten elektronischen Signatur wurde die Identität des Unterzeichners im Vorfeld festgestellt. Durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung beim Signieren entsteht ein beweissicheres Dokument.
Ist inSign DSGVO- und eIDAS-konform?
Der digitale Unterschriftenprozess berücksichtigt ausnahmslos alle rechtlichen Vorschriften. Diese beinhalten die DSGVO und eIDAS, ferner das BGB und BDSG. Siehe auch: getinsign.de/rechtliches-datenschutz
Unterstützt inSign ZertES?
Das Schweizer Bundesgesetz ZertES ist äquivalent zur europäischen eIDAS-Verordnung. inSign unterstützt sowohl eIDAS als auch ZertES. Für die qualifizierte elektronische Signatur arbeiten wir mit anerkannten Vertrauensdiensten aus der EU und der Schweiz zusammen.
Was passiert, wenn keine Übereinstimmung zwischen Papierunterschrift und der E-Signatur besteht?
Dass Unterschiede zwischen Papier- und Bildschirmunterschrift bestehen, ist nicht ungewöhnlich. Allerdings werden bei der handschriftlichen Signatur mit inSign neben dem Unterschriftsabbild weitere Daten erfasst wie z. B. die Schreibgeschwindigkeit und die Schreibrichtung. Diese Eigenschaften sind bei jeder Person unterschiedlich. Damit kann die Echtheit der Unterschrift auch bei optischer Abweichung bewiesen werden.
Wie erkenne ich, dass ein Dokument nicht verändert wurde?
Als Bestandteil der elektronischen Signatur hat inSign ein digitales Zertifikat mit einer Prüfsumme auf das Dokument angewendet. Dieses Zertifikat bzw. die Prüfsumme kann validiert werden. Dazu stehen verschiedene Online-Dienste oder Softwareprogramme zur Verfügung. Viele Nutzer öffnen das Dokument gerne im Adobe Acrobat Reader, denn dabei wird direkt eine Validierung durchgeführt.
Sollte das Dokument nachträglich verändert worden sein, ist dies mit einem roten „x“-Symbol gekennzeichnet: „Die Unterschrift ist ungültig. Die Dokumente wurden nach Anbringen der Unterschrift verändert oder beschädigt.“ Bei einem grünen Symbol ist alles in Ordnung.
Sollte das Dokument nachträglich verändert worden sein, ist dies mit einem roten „x“-Symbol gekennzeichnet: „Die Unterschrift ist ungültig. Die Dokumente wurden nach Anbringen der Unterschrift verändert oder beschädigt.“ Bei einem grünen Symbol ist alles in Ordnung.
Warum ist inSign nicht unter den Vertrauensdiensteanbietern gelistet?
inSign ist Softwarehersteller der Signaturlösung inSign und kooperiert mit namhaften Vertrauensdiensteanbietern (Trust Service Providern) wie D-Trust, A-Trust und Swisscom. Trust Service Provider werden ausschließlich für die qualifizierte elektronische Signatur benötigt. Sie prüfen und validieren die zertifikatsbasierte Signatur.
Ist die Unterschrift mit inSign LTV-fähig?
Ja, die Unterschrift ist LTV-fähig und somit auch nach Ablauf des Zertifikats gültig.
Was passiert, wenn man Daten entschlüsseln will und nicht mehr Kunde ist?
Für die Entschlüsselung der Daten können Sie uns jederzeit beauftragen, unabhängig davon ob Sie noch Kunde sind oder nicht.
Praxis
Welche Dokumente können mit inSign unterzeichnet werden?
Mit unserer E-Signaturlösung lassen sich i. d. R. beliebige PDF-Dokumente ausfüllen und unterschreiben.
Mit dem inSign Word Add-in können zudem Word-Dokumente automatisch in ein PDF konvertiert und damit ebenfalls digital unterzeichnet werden.
Mit dem inSign Word Add-in können zudem Word-Dokumente automatisch in ein PDF konvertiert und damit ebenfalls digital unterzeichnet werden.
Kann die Unterschrift auch mit einem Finger gezeichnet werden?
Ja, die handschriftliche fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) bei inSign kann sowohl mit dem Finger als auch mit einem Stift geleistet werden. Andere Möglichkeiten zum Unterschreiben sind z. B. die Tastatureingabe des Namens oder die zertifikatsbasierte (QES) Unterschrift.
Ist die elektronische Signaturlösung sowohl für interne als auch für externe Prozesse hilfreich?
Mit inSign können alle Unterschriftsprozesse digitalisiert werden, egal ob extern oder intern. Typische interne Anwendungsfälle sind z. B. die Unterzeichnung von Arbeitsverträgen oder Genehmigungen. Häufige externe Anwendungsfälle sind z. B. die Unterzeichnung von Anträgen, Verträgen und Beitrittsunterlagen.
Weitere branchenunabhängige Einsatzmöglichkeiten
Weitere branchenunabhängige Einsatzmöglichkeiten
Kann ein Dokument über verschiedene Signaturanbieter elektronisch signiert werden?
Technologisch spricht nichts dagegen, PDFs mit unterschiedlichen digitalen Signaturen zu versehen, aber die Signaturanbieter garantieren selbstverständlich keine Kompatibilitäten.
Grundsätzlich empfehlen wir hierfür die Verwendung von optionalen Unterschriftenfeldern.
Ist inSign für die Versicherungsbranche geeignet?
Ja, wir haben viele namhafte Kunden in der Versicherungsbranche wie z. B. die Generali Versicherung oder die Nürnberger Versicherungsgruppe und sind seit vielen Jahren Markführer in diesem Bereich. Mit der E-Signaturlösung können beispielsweise Versicherungsanträge, Beratungsprotokolle, Makleraufträge, Angebote etc. elektronisch unterschrieben werden. Außerdem haben wir für die Versicherungsbranche einen VVG-Modus entwickelt, in dem sichergestellt wird, dass der Kunde vor der Unterschrift die jeweiligen Dokumente bereits erhalten und gelesen hat.
Ist inSign für die Immobilienbranche geeignet?
Ja, die E-Signaturlösung kann für den Immobilienmakler eine große Hilfe sein. Viele der Papierprozesse können mit inSign durch digitale Prozesse ersetzt werden. Das spart viel Zeit und Geld und ist nicht nur für den Makler bequem, sondern auch für den Kunden. Mit der elektronischen Unterschriftenlösung können beispielsweise folgende Dokumente unterzeichnet werden: Mietverträge, Pachtverträge, Mieterauskünfte, Datenschutzerklärungen etc.
Ist inSign für die Finanzbranche geeignet?
Ja, inSign kann auch in der Finanzbranche wie z. B. bei einer Bank oder einem Kreditinstitut verwendet werden. inSign ist eIDAS-konform und erfüllt alle rechtlichen Anforderungen der einschlägigen Verordnungen und Richtlinien der EU und des EWR. Mit inSign können SEPA-Mandate, Prämienzahlungen, Kontoänderungen, Kontoeröffnungen und vieles mehr elektronisch unterschrieben werden. Die V-Bank macht es vor. Sie hat als erste deutsche Bank den Kontoeröffnungsprozess mit inSign vollständig digital abgewickelt.
Kann inSign in der Energiewirtschaft eingesetzt werden?
Ja, mit inSign kann die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Prozesse deutlich verkürzt werden. Viele Dokumente wie Tarifwechselverträge oder Rahmenvereinbarungen lassen sich elektronisch unterzeichnen. Die Thüga Energienetze GmbH setzt inSign bereits in allen Geschäftsprozessen ein.
Wie kann inSign in der Handwerksbranche eingesetzt werden?
Die E-Signaturlösung kann in der Handwerksbranche sowohl intern wie z. B. für Arbeitsverträge als auch extern wie z. B. für Auftragsbestätigungen oder Haftungsausschlüsse verwendet werden. Das ist bequem und entspricht dem digitalen Zeitalter. Ein typisches Beispiel ist ein Reparatur- oder Einbauservice, der nach Fertigstellung der Arbeit den Kunden digital am Tablet unterzeichnen lässt.
Kann inSign im Gesundheitswesen eingesetzt werden?
Ja. Insbesondere im Krankenhaus oder in einer Arztpraxis sind Unterschriftenprozesse lästig und zeitaufwendig. Dennoch ist eine Patienteneinwilligung durch eine Unterschrift oft gesetzlich erforderlich. Diese kann auf elektronischem Weg erfolgen, indem beispielsweise dem Patienten im Wartezimmer ein Tablet bereitgestellt wird. Übliche Dokumente wie Patientenaufklärungen, Behandlungsverträge oder Aufnahmeformulare können problemlos elektronisch unterzeichnet werden.
Ist inSign für die Automobilbranche geeignet?
Ja, vor allem in der Automobilbranche ist die Integration einer elektronischen Signaturlösung eine große Erleichterung für Mitarbeiter und Kunden. Mit der E-Signaturlösung inSign können beispielsweise folgende Dokumente elektronisch unterschrieben werden: Kauf- und Leasingverträge, Vollmachten, Transportaufträge, Reparaturaufträge und zu unseren Kunden gehören u. a. Pixelconcept und Dynarex.
Ist inSign für Steuerberater & Co. geeignet?
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Anwälte können inSign bedenkenlos verwenden, da die Unterschrift eIDAS-konform und beweiskräftig ist. Typische Anwendungsfälle sind Steuererklärungen, Mandats- , Honorarvereinbarungen, Vollmachten, Genehmigungen und Prüfungsberichte. Lesen Sie hier, wie die E-Unterschrift von einer Kanzlei in der Praxis eingesetzt wird: SEIDEL RUNTEMUND + PARTNER setzen auf elektronische Signatur inSign
Kann inSign in der Tourismusbranche verwendet werden?
inSign ist ideal für Reisebüros, Veranstalter, Hotel- und Gastgewerbe, denn hier gibt es eine Menge von Prozessen, bei denen Dokumente ausgefüllt und unterschrieben werden müssen. Buchungsbestätigungen, Hoteleinkäufe, Wareneingänge und viele andere Dokumente können einfach elektronisch unterschrieben werden. Damit schaffen Sie eine effiziente und kundenorientierte Arbeitsweise in Ihrem Unternehmen.
Kostenlose Webinare
Die schnellste und einfachste Art Ihr Wissen zur elektronischen Unterschrift zu erweitern und Antwort auf Ihre Fragen zu erhalten ist über unsere kostenlosen Webinare.
Lizenz & Kosten
Wer benötigt eine inSign Lizenz?
Jede Person, die Dokumente zur Unterschrift zur Verfügung stellt, benötigt eine inSign Lizenz. Bei inSign 365 handelt es sich um eine Nutzerlizenz. Das heißt, dass jede Lizenz einer Person zugeordnet ist und nicht von mehreren Personen genutzt werden darf. Die Verwendung von unterschiedlichen Geräten ist erlaubt. inSign enterprise ist integrierbar. Das heißt, dass die Lizenz für den gesamten Geschäftsverkehr des Unternehmens gültig ist.
Braucht der Unterzeichner auch eine Lizenz?
Nein, zum Unterschreiben ist weder eine Lizenz noch eine Registrierung erforderlich. Nach Freigabe des Dokuments erhält der Unterzeichner einen Bearbeitungslink (und auf Wunsch ein Kennwort), mit dem das Dokument gelesen und unterschrieben werden kann. Der Unterzeichner wird nicht aufgefordert, den AGB von inSign zuzustimmen.
Videoanleitung für Unterzeichner:
Elektronische Unterschrift mittels Namenseingabe
Play Video about Unterschrift per Tastatur
Wie viele Dokumente können versendet / unterschrieben werden?
Die Dokumentenanzahl ist nicht begrenzt. Die Fair-Use-Policy schreibt bei inSign 365 lediglich 100 E-Unterschriften im Monat als Richtgröße vor. Bei regelmäßiger und deutlicher Überschreitung dieser Anzahl nehmen wir mit dem Kunden Kontakt auf, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Bei inSign enterprise ist jeder Vorgang kostenpflichtig. Alternativ ist auch eine Flatrate möglich.
Erhalten Non-Profit-Organisationen, Start-ups und Bildungseinrichtungen einen Rabatt?
Wir gewähren gemeinnützige Organisationen spezielle Lizenzmodelle auf Anfrage. Start-up-Unternehmen und Bildungseinrichtungen erhalten ebenfalls die inSign 365 Lizenz zu vergünstigen Preisen.
Wie kann eine Einzellizenz erworben werden?
Einzellizenzen können über unseren Webshop erworben werden.
Unsere Webanwendung ist 30 Tage kostenlos, erst dann beginnt die kostenpflichtige Laufzeit.
Wie können mehrere Lizenzen erworben werden?
Über unseren Online-Shop können sowohl Einzellizenzen als auch Mehrfachlizenzen erworben werden. Alternativ schicken Sie uns einfach eine Nachricht.
Ich benötige die QES einmalig für meine Dokumente. Wie viel kostet die einmalige Nutzung?
Unsere Signatursoftware inSign dient in erster Linie dazu, Unterschriften von Kunden und Vertragspartnern einzuholen. Das einmalige qualifizierte Signieren eines Dokuments bieten wir nicht an (weder kostenpflichtig noch kostenlos).
Die qualifizierte elektronische Signatur ist nur als Zusatzmodul zu einem aktiven inSign Lizenzvertrag erhältlich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unser inSign Team.
Die qualifizierte elektronische Signatur ist nur als Zusatzmodul zu einem aktiven inSign Lizenzvertrag erhältlich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unser inSign Team.
Kann die Software kostenfrei getestet werden?
Ja, die elektronische Unterschriftenlösung kann 30 Tage kostenlos getestet werden. Währenddessen ist eine fristlose Kündigung jederzeit möglich.
Die kostenlose Testphase geht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über, sofern keine Kündigung vor Ablauf des Testzeitraums erfolgt. Die Kündigung kann ganz einfach über den Button „Abo kündigen“ im persönlichen Bereich des Shops oder per E-Mail vorgenommen werden.
inSign enterprise Interessenten erhalten eine individuelle Testinstanz. Hier geht’s zum Kontaktformular.
inSign enterprise Interessenten erhalten eine individuelle Testinstanz. Hier geht’s zum Kontaktformular.
Wie viel kostet eine inSign 365 Lizenz?
Die Kosten für eine inSign 365 Lizenz belaufen sich auf
- 24,90 € / Nutzer mtl. zzgl. MwSt. (jährliche Zahlweise)
- oder 26,90 € / Nutzer mtl. zzgl. MwSt. (monatliche Zahlweise)
Die Preise für mehrere Lizenzen (monatliche Zahlweise) sind wie folgt:
Anzahl Lizenzen
Preis/Nutzer mtl.*
Rabatt
1
26,90 €
–
Anzahl Lizenzen
1
Preis/Nutzer mtl.*
26,90 €
Rabatt
–
2 – 9
22,00 €
20 %
Anzahl Lizenzen
2 – 9
Preis/Nutzer mtl.*
22,00 €
Rabatt
20 %
10 – 19
20,00 €
28 %
Anzahl Lizenzen
10 – 19
Preis/Nutzer mtl.*
20,00 €
Rabatt
28 %
20 – 49
18,00 €
36 %
Anzahl Lizenzen
20 – 49
Preis/Nutzer mtl.*
18,00 €
Rabatt
36 %
ab 50
16,00 €
44 %
Anzahl Lizenzen
ab 50
Preis/Nutzer mtl.*
16,00 €
Rabatt
44 %
*Preis pro Nutzer zzgl. MwSt. bei monatlicher Zahlweise
Wie viel kostet inSign enterprise?
Hier ist keine pauschale Antwort möglich, da die enterprise Version sehr spezifisch auf das Unternehmen zugeschnitten wird. Bei Interesse erstellen wir gern ein individuelles Angebot.
Gibt es eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung?
Ja, den Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (AV-Vertrag) für inSign 365 können Sie hier einsehen. Für inSign connect und enterprise wird der AV-Vertrag an Ihre spezielle Nutzung angepasst.
Allgemeine Fragen rund um das Thema E-Signatur
1x1 der elektronischen Signatur