Fortgeschrit­tene elektronische Signatur (FES)

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  • Beitrag zuletzt geändert am:11. März 2024
Fortgeschrittene elektronische Signatur

Definition & Bedeutung der fortgeschrittenen Signatur

In der EU wird die elektronische Signatur nach drei Arten, nämlich der einfachen, fortgeschrittenen und qualifizierten elektronische Signatur unterschieden. Alle Signaturarten sind gemäß der eIDAS-Verordnung rechtsgültig, besitzen jedoch ein unterschiedliches Beweisniveau. Die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) verbindet einfache Handhabung mit hoher Beweiskraft und ist deshalb in den meisten Fällen die beste Wahl.

Inhaltsverzeichnis

In der eIDAS-Verordnung wird die elektronische Signatur folgendermaßen definiert:

„’Elektronische Signatur‘ sind Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet.“​
Eine elektronische Signatur wird als fortgeschritten bezeichnet, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
  • Die elektronische Signatur ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet.
  • Sie ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners.
  • Sie wird unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann.
  • Sie ist so mit den auf diese Weise unterzeichneten Daten verbunden, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann.
Wird einer der Anforderungen nicht erfüllt, handelt es sich dabei um eine einfache elektronische Signatur.

Fortgeschrittene elektronische Signatur rechtssicher

Für die meisten Verträge gibt es keine rechtliche Formvorschrift. Das bedeutet, dass diese mit einer FES rechtsgültig geschlossen werden können. Für einige wenige fordert der Gesetzgeber die sogenannte Schriftform, wie z. B. bei Bürgschaften oder Lebensversicherungen auf das Leben Dritter. Diese Verträge erfordern dann zwingend eine qualifizierte Signatur.

Beispiele für fortgeschrittene elektronische Signaturen

Je nach Signaturlösung kann die fortgeschrittene elektronische Unterschrift mit einem Schriftzug oder mit einem Siegel dargestellt werden. Der Wichtigste Bestandteil der Signatur ist nicht das optische Abbild, sondern die Daten, die im Hintergrund erfasst und dem Dokument beigefügt werden.
Fortgeschrittene elektronische Signatur mit Handschrift

Vor- und Nachteile der fortgeschrittenen E-Signatur

Die fortgeschrittene Unterschrift ist beweiskräftig und kann i. d. R. einfach und unkompliziert geleistet werden. Die erfassten Daten ermöglichen im Nachhinein eine Identitätsprüfung des Unterzeichners. Es ist kein Einscannen und Drucken von Dokumenten notwendig.
Willenserklärungen mit Schriftformerfordernis müssen allerdings mit der qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hier wird die Identität des Unterzeichners schon vor der Unterschrift geprüft.

Softwarelösung Made & Hosted in Germany

Die elektronische Unterschriftenlösung inSign wird in Deutschland entwickelt und gehostet. Sie unterstützt die fortgeschrittene und qualifizierte Signatur nach eIDAS. Für die fortgeschrittene E-Signatur stehen zwei unterschiedliche Methoden zur Verfügung, um eine Unterschrift zu leisten.

Handschriftliche Unterschrift

Die handschriftliche fortgeschrittene Signatur kann direkt im Browser oder alternativ mit einer App erfolgen. Hierfür wird das PDF-Dokument nach inSign hochgeladen und zur Unterschrift vorbereitet. Das heißt, fehlende Textfelder, Checkboxen und Signaturfelder können dem PDF bei Bedarf hinzugefügt werden. Anschließend wird die elektronische Unterschrift entweder sofort geleistet oder von einer oder mehreren Personen, die nicht vor Ort sind, angefordert. Für die Unterschrift ist ein berührungsempfindliches Gerät erforderlich.
Das hohe Beweisniveau der handschriftlichen Signatur von inSign resultiert aus den bei der Unterzeichnung aufgezeichneten biometrischen Unterschriftsdaten wie Schreibpausen, Schreibgeschwindigkeit und Schreibrichtung. Damit kann im Streitfall die Unterschrift einer Person zugeordnet werden. Die Beweiskraft der inSign-Unterschrift wurde von einem behördlich qualifizierten Schriftsachverständigen untersucht und in einem Gutachten positiv beurteilt.

Weitere Informationen zur Beweisbarkeit

Namenseingabe per Tastatur

Alternativ kann die fortgeschrittene Signatur auch mittels Namenseingabe per Tastatur geleistet werden. Hierfür ist kein Touch-Device erforderlich. Sie können einfach das Dokument in inSign hochladen und über den Formular-Editor ein Signaturfeld hinzufügen. Wenn Sie die Signaturmethode „Namenseingabe“ wählen und auf „Unterschrift anfordern“ klicken, können Sie ganz schnell die Unterschrift von Ihren Kunden oder Vertragspartnern einholen.
Mit dem Klick auf das Unterschriftsfeld kann der Unterzeichner seinen Namen per Tastatur eintippen. Sie erhalten im Anschluss eine Benachrichtigung über die Fertigstellung des Vorgangs. Die Unterschrift wird dann inklusive Uhrzeit und Datum in das Dokument eingestempelt.
Im Hintergrund wird ein versiegelter PDF-Hash erstellt, der das Dokument vor Veränderungen schützt. Als Nachweise im Streitfall dienen u. a. E-Mail-Adresse bzw. SMS-Nummer und ein automatisch erstellter Auditbericht.
Video zur FES - Tastaturunterschrift
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FAQ & Zusammen­fassung

Bei der fortgeschrittenen elektronischen Signatur handelt es sich um ein Signaturlevel der eIDAS-Verordnung. Die Unterschrift erfolgt in elektronischer Form und muss vier Anforderungen erfüllen.
Ja, die fortgeschrittene elektronische Signatur ist rechtssicher und kann nach Unterschrift einer Person zugeordnet werden.
Die fortgeschrittene elektronische Signatur kann für die meisten Dokumente verwendet werden. Ist eine Schriftform durch den Gesetzgeber erforderlich, reicht eine fortgeschrittene elektronische Signatur nicht aus. In diesem Fall ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich.
Die fortgeschrittene elektronische Signatur können Sie mit inSign entweder handschriftlich auf einem Touch-Device oder mittels Namenseingabe per Tastatur erstellen.
Schreiben Sie uns gern eine Nachricht, wenn Sie noch weitere Fragen haben.
Christina
Über den Autor
Christina Detling – Online Marketing Specialist
Christina ist seit über vier Jahren bei inSign tätig und freut sich, wenn sie ihr Wissen rund um das Thema elektronische Unterschrift und Digitalisierung weitergeben kann.