Was steht in der EU-Verordnung 910/2014 und seit wann gibt es diese?
Das Wichtigste zusammengefasst
- Die eIDAS bildet den rechtlichen Rahmen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste in der EU, sowie den zusätzlichen Staaten des EWR.
- Dort sind u. a. verschiedene Signaturarten und deren Anforderungen definiert.
- Typische Anwendungsbereiche: Unterzeichnen von Verträgen, elektronische Einschreiben, sichere Website-Authentifizierung.
eIDAS - Zweck & Inhalt
eIDAS Signatur
Einfache elektronische Signatur
Für eine „einfache elektronische Signatur“ (EES) bestehen keine zusätzlichen Anforderungen. Sie muss keine Möglichkeit der Identifizierung beinhalten.
AGB, Dokumentationen etc.
Fortgeschrittene elektronische Signatur
Die „fortgeschrittene elektronische Signatur“ (FES) entspricht laut Artikel 26 der eIDAS den folgenden Anforderungen:
- Die Signatur ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet.
- Sie ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners.
- Sie wird unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann.
- Sie ist so mit den auf diese Weise unterzeichneten Daten verbunden, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann.
Angebote, Anträge, Kaufverträge etc.
Qualifizierte elektronische Signatur
Die „qualifizierte elektronische Signatur“ (QES) ist nach eIDAS eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die von einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit erstellt wurde und auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen beruht.
Bürgschaften, befristete Arbeitsverträge etc.
eIDAS Zeitstempel
- Er verknüpft Datum und Zeit so mit Daten, dass die Möglichkeit der unbemerkten Veränderung der Daten nach vernünftigem Ermessen ausgeschlossen ist.
- Er beruht auf einer korrekten Zeitquelle, die mit der koordinierten Weltzeit verknüpft ist.
- Er wird mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur unterzeichnet oder einem fortgeschrittenen elektronischen Siegel des qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters versiegelt oder es wird ein gleichwertiges Verfahren verwendet.
Softwarelösung inSign
FAQ: Häufige Fragen zum Thema eIDAS
Die Verordnung gilt für alle Unternehmen, Behörden und Privatpersonen, die elektronische Identifizierungs- und Vertrauensdienste innerhalb der EU nutzen oder bereitstellen.
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