SEPA-Mandat elektronisch erteilen und signieren

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  • Beitrag zuletzt geändert am:8. März 2024
SEPA-Mandat elektronisch unterschreiben

Das Wichtigste zum SEPA-Mandat

Das SEPA-Mandat ist ein wichtiger Bestandteil des europäischen Zahlungsverkehrssystems, das die Abwicklung von Zahlungen im gesamten EU-Raum sowie einigen anderen Ländern erleichtert. Die klare rechtliche Grundlage schafft Vertrauen und Sicherheit in dieses Zahlungsmittel. Unternehmen und Privatpersonen profitieren von dieser einfachen und bequemen bargeldlosen Zahlungsmöglichkeit. Folgend beantworten wir Ihnen alle wichtigen Fragestellungen rund um das Thema SEPA-Mandat.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein SEPA-Mandat?

Zur Verbesserung der Freiheit des Dienstleistungsverkehrs wurde durch die SEPA-Verordnung (Verordnung (EU) 260/2012) der EU ein einheitlicher Zahlungsraum für Überweisungen und Lastschriften geschaffen. Für Deutschland wurde die Verordnung durch das SEPA-Begleitgesetz vom 3. April 2013 begleitet. Seit 01.02.2017 wurden diese Regelungen vollständig umgesetzt.
Seitdem können Bankkunden einmalig oder mehrfach eine Einzugsermächtigung erteilen. Das hat den Vorteil, dass der Rechnungsbetrag automatisch vom Konto abgebucht wird und nicht selbst überwiesen werden muss.
Ein Beispiel hierfür ist die monatliche Rate für eine Mietwohnung. Erteilt man hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat, wird der fällige Betrag monatlich automatisch vom Bankkonto abgebucht.
Hinweis

SEPA steht für Single Euro Payments Area (dt. Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum)

Wo kann ein SEPA-Mandat eingesetzt werden?

Das SEPA-Mandat kann in der gesamten Europäischen Union (EU), im Vereinigten Königreich, in Kleinstaaten wie Monaco, San Marino, Andorra und Vatikanstadt sowie in der EFTA (Europäische Freihandelsassoziation), also in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz eingesetzt werden.

Welche SEPA-Mandat-Arten gibt es?

Ein SEPA-Mandat lässt sich in unterschiedliche Arten unterteilen:
  • Einfachmandat/Mehrfachmandat
  • Basislastschrift/Firmenlastschrift

Einfachmandat und Mehrfachmandat

Das Einfachmandat ist, wie der Name schon vermuten lässt, eine einmalige Erteilung einer Einzugsermächtigung. Es wird einmalig ein bestimmter Betrag vom Konto abgebucht.

Bei einem Mehrfachmandat wird für eine unbestimmte Zeit und in einem gewissen Zeitabstand ein Betrag vom Konto abgebucht. Dies läuft so lange, bis ein Widerruf stattfindet oder das Mehrfachmandat seine Gültigkeit verliert. Dies ist dann gegeben, wenn innerhalb von 36 Monaten nach Erteilung des Mandats kein Betrag abgebucht wurde.

SEPA-Basislastschriftmandat und SEPA-Firmenlastschriftmandat

Zusätzlich kann man zwischen einem Basislastschriftmandat und einem Firmenlastschriftmandat unterscheiden.

Bei einem Basislastschriftmandat handelt es sich um eine Zahlung im B2C Bereich (Business-to-Consumer). Eine Privatperson kauft sich beispielsweise ein Handy im Online-Shop und erteilt der jeweiligen Firma eine Einzugsermächtigung. Hierbei handelt es sich um ein einfaches SEPA-Basislastschriftmandat.

Bei einem SEPA-Firmenlastschriftmandat handelt es sich um eine Zahlung im B2B Bereich (Business-to-Business), also einen Zahlungsverkehr zwischen zwei Unternehmen. Ein Unternehmen kauft beispielsweise regelmäßig Produktionsgüter bei einem anderen Unternehmen ein und erteilt daher ein mehrfaches Firmenlastschriftmandat.

Welche Daten werden für ein SEPA-Mandat benötigt?

Für ein SEPA-Lastschriftverfahren wird die IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code) benötigt. Die Kontonummer und BLZ sind nicht mehr relevant.

Darüber hinaus wird der Zahlungsempfänger, der Betrag in Euro, der Verwendungszweck und Angaben zum Kontoinhaber (Name, IBAN) eingetragen ähnlich wie bei einer Überweisung.

Kann ein SEPA-Mandat elektronisch erteilt werden?

Gibt es eine Formvorschrift? Immer wieder wird gefragt, ob es besondere Formvorschriften für das SEPA-Lastschriftmandat gibt. Hierzu wurde mehrfach klargestellt, dass für die Erteilung eines Lastschriftmandats keine Formvorschriften existieren.*

Allerdings ist anzumerken, dass im Zweifelsfalle der Nachweis für die Erteilung des Lastschriftmandates erbracht werden muss. Es ist deshalb empfehlenswert, ein SEPA-Mandat inklusive Unterschrift in Papierform oder digitaler Form zu erteilen.
* Bundestag Beschlussempfehlung zum SEPA-Begleitgesetz BT 17/11395, 7.11.2012 SEPA-Rat, 8. Sitzung, 21.08.2013.

Wie wird ein SEPA-Lastschriftmandat elektronisch erteilt?

Hat ein Unternehmen eine elektronische Unterschriftenlösung wie z. B. inSign im Einsatz, kann mithilfe dieser Software eine Vorlage für SEPA-Lastschriftmandate erstellt werden und bei Bedarf an den Käufer oder Geschäftspartner versendet werden.
Der Unterzeichner erhält das Dokument beispielsweise per E-Mail, öffnet dieses, trägt seine Bankdaten ein und unterzeichnet digital.
Mit der Softwarelösung inSign ist darüber hinaus die Erstellung eines Weblinks möglich. Das Unternehmen kann das SEPA-Mandat einfach als Weblink auf der Website integrieren. Websitebesucher können diesen dann mit einem Klick aufrufen, ausfüllen und unterzeichnen. Sobald eine Unterschrift geleistet wurde, erhält das Unternehmen automatisch eine Benachrichtigung und sieht den Vorgang in seiner Vorgangsverwaltung. Die Person, die das SEPA-Mandat erteilt hat, kann das Dokument herunterladen und speichern.
SEPA-Mandat elektronisch erteilen

Was sind Vorteile der elektronischen Abwicklung?

Online-Banking ist sehr weit verbreitet. Ein Großteil der Bankkunden nutzt diese Funktion, da es bequemer, einfacher und schneller ist. Zahlreiche Käufe und Transaktionen werden über Online-Shops abgewickelt. Geschäftsprozesse werden zunehmend digitaler. Wenn das heute alles digital funktioniert, möchte man nicht mehr wegen eines Lastschriftmandats zur Bank gehen.
Vorteile einer elektronischen Abwicklung:
  • Zeit- und Kostenersparnis/keine Fahrt zur Bank
  • Jederzeit möglich/nicht an Öffnungszeiten der Bank gebunden
  • Weniger Papierverbrauch
  • Durchgehend digitale Prozesse bei Unternehmen und Privatpersonen
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Zusammenfassung

Mit der Einführung des SEPA-Mandats wurde ein einfaches und bequemes Zahlungsinstrument geschaffen. Dabei handelt es sich um eine Ermächtigung an den Zahlungsempfänger, Rechnungsbeträge regelmäßig oder einmalig von einem Konto einzuziehen. Dank der Digitalisierung muss der Zahlungspflichtige nicht mehr zur Post gehen und kann die Einzugsermächtigung viel schneller erteilen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir keine Rechtsberatung leisten und empfehlen Ihnen, für eine abschließende Beurteilung einen Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen. Hierfür können Sie sich beispielsweise an die mindtrace Stieber Beratung GbR wenden.
Christina
Über den Autor
Christina Detling – Online Marketing Specialist
Christina ist seit über vier Jahren bei inSign tätig und freut sich, wenn sie ihr Wissen rund um das Thema elektronische Unterschrift und Digitalisierung weitergeben kann.