Was Sie wissen müssen
Das Wichtigste zusammengefasst
- Digitale Signaturen beschleunigen HR-Prozesse wie Vertragsabschlüsse, Urlaubsanträge und Arbeitszeitnachweise.
- Einfache Arbeitsverträge sind formfrei, während befristete Verträge die qualifizierte elektronische Signatur (QES) erfordern.
- inSign lässt sich nahtlos in HR-Systeme integrieren und unterstützt alle Signaturarten nach eIDAS.
Arbeitsvertrag elektronisch unterschreiben (unbefristet)
- inSign unterstützt alle drei Signaturarten. Der Arbeitgeber bereitet das Dokument mit den notwendigen Formularfeldern mithilfe des integrierten Formular-Editors in inSign vor und wählt die gewünschte Signaturart aus.
- Der Bewerber erhält den Arbeitsvertrag per E-Mail und unterschreibt elektronisch (per Tastatur, handschriftlich oder mittels Zertifikat).
- Anschließend erhält er die elektronischen Unterlagen automatisch zur Ablage per E-Mail.
- Der Arbeitgeber erhält eine Benachrichtigung, dass der Arbeitsvertrag unterschrieben worden ist und kann ihn direkt in inSign elektronisch archivieren.
- Am ersten Arbeitsvertrag erhält der Arbeitnehmer eine schriftliche Kopie des Arbeitsvertrags mit Unterschrift des Arbeitgebers.
Nachweisgesetz
Update vom 13.07.2022 Das Nachweisgesetz (EUV) wurde geändert. Es tretten einige verschärfte Regelungen ab dem 01. August 2022 in Kraft. Weitere Informationen inklusive rechtliche Beurteilung finden Sie im folgenden Artikel: Bußgeld für digitale Aushändigung von Arbeitsverträgen.Digitale Unterschrift: befristeter Arbeitsvertrag
Weitere Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur
Elektronisch Unterschrift für den Ausbildungsvertrag und Ausbildungsnachweis
Signatur bei Disziplinarmaßnahmen
Urlaubsanträge und Genehmigungen elektronisch signieren
Digitale Arbeitszeitkonten und Zeiterfassung
Fazit: Umfassende Einsatzmöglichkeiten im HR-Bereich
FAQ: Weitere häufige Fragen zum Thema Arbeitsvertrag digital unterschreiben
Ein Arbeitsvertrag muss vor Arbeitsbeginn unterzeichnet werden, damit alle Seiten rechtlich abgesichert sind.
Typischerweise wird ein Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben.
Grundsätzlich ja, allerdings ist für befristete Arbeitsverträge die höchste Signaturstufe erforderlich, also die qualifizierte elektronische Signatur (QES).
Als Online Marketing Managerin bei der inSign GmbH verantworte ich die Content-, SEO- und SEA-Strategie für die führende elektronische Signaturlösung in Deutschland. Mit Schwerpunkt auf B2B-Marketing treibe ich Lead-Generierung und die Optimierung digitaler Customer Journeys voran. Mein Hintergrund in Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) verbindet technisches Verständnis mit strategischem Marketing-Know-how – eine Kombination, die ich seit 2019 täglich bei inSign einbringe. Ich nutze inSign selbst und bin von der Lösung überzeugt: einfach, rechtssicher und effizient. Deshalb empfehle ich sie gerne weiter.
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