Biometrische Daten im Signaturfeld
Jede Person besitzt einzigartige Eigenschaften, wie z. B. die Gangweise, die Stimme, die Iris, der Fingerabdruck oder eben die Unterschrift. Diese werden auch als biometrische Merkmale bezeichnet, da sie unverwechselbar sind und einer Person eindeutig zugeordnet werden können.
Bei einer handschriftlichen elektronischen Signatur mit inSign werden neben dem Unterschriftsabbild biometrische Merkmale des Schriftzugs aufgezeichnet, wie z. B. die Schreibgeschwindigkeit, Schreibrichtung und Schreibpausen. Diese werden asymmetrisch verschlüsselt und in das PDF-Dokument eingefügt.(Weitere Informationen zum Thema Verschlüsselung finden Sie in unserem Blogbeitrag: 5 typische Fragen zum Thema Verschlüsselung.)
Der private Schlüssel wird dann bei einer unabhängigen Instanz wie z. B. einem Notar hinterlegt. Diese Person kann im Streitfall die Daten mit dem privaten Schlüssel decodieren und diese einem Schriftsachverständigen zur Analyse übergeben. Mit dem zugehörigen Programm, dem sogenannten inSign Explorer, kann der Schriftsachverständige die Unterschriftsdaten visualisieren und analysieren. Damit lässt sich die Unterschrift der Person, die sie geleistet hat, zuordnen. Bei dem beschriebenen Vorgang handelt es sich um eine fortgeschrittene elektronische Signatur (FES).
inSign bietet auch andere elektronische Signaturmethoden an. Bei der Namenseingabe per Tastatur handelt es sich ebenfalls um eine fortgeschrittene elektronische Signatur. Hier werden keine biometrischen Daten erfasst. In diesem Fall dienen diverse andere Daten, wie z. B. der Auditbericht und die bestätigte E-Mail-Adresse/SMS als Nachweis. Bei der Signatur mit einem qualifizierten Zertifikat (QES) erfolgt vor der eigentlichen Unterschrift eine Identifizierung. Diese ist ein wichtiges Beweiselement für diese Signaturart, Beispiele sind Video-Ident, Giro-Ident etc.
Der private Schlüssel wird dann bei einer unabhängigen Instanz wie z. B. einem Notar hinterlegt. Diese Person kann im Streitfall die Daten mit dem privaten Schlüssel decodieren und diese einem Schriftsachverständigen zur Analyse übergeben. Mit dem zugehörigen Programm, dem sogenannten inSign Explorer, kann der Schriftsachverständige die Unterschriftsdaten visualisieren und analysieren. Damit lässt sich die Unterschrift der Person, die sie geleistet hat, zuordnen. Bei dem beschriebenen Vorgang handelt es sich um eine fortgeschrittene elektronische Signatur (FES).
inSign bietet auch andere elektronische Signaturmethoden an. Bei der Namenseingabe per Tastatur handelt es sich ebenfalls um eine fortgeschrittene elektronische Signatur. Hier werden keine biometrischen Daten erfasst. In diesem Fall dienen diverse andere Daten, wie z. B. der Auditbericht und die bestätigte E-Mail-Adresse/SMS als Nachweis. Bei der Signatur mit einem qualifizierten Zertifikat (QES) erfolgt vor der eigentlichen Unterschrift eine Identifizierung. Diese ist ein wichtiges Beweiselement für diese Signaturart, Beispiele sind Video-Ident, Giro-Ident etc.
Biometrische Unterschriftsdaten mit inSign Explorer analysieren
Die Analyse mit dem inSign Explorer ist vergleichbar mit einem Video im Slow-Modus. Die biometrischen Werte können an einzelnen Stellen der Unterschrift ausgelesen und näher betrachtet werden. Selbstverständlich sind die Daten vor Veränderung geschützt.
Sollte die handschriftliche Unterschrift etwas von der elektronischen Signatur abweichen, stellt dies kein Problem dar. Die Echtheit der Unterschrift lässt sich anhand der einzelnen biometrischen Daten trotz allem beweisen.
Zur Rechtssicherheit von inSign
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