Elektronische Unterschrift für Krankenkassen

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrag zuletzt geändert am:11. März 2024
Digitalisierung Krankenkassen

Digitalisierung auf dem Vormarsch

Immer mehr Krankenkassen greifen auf digitale Lösungen zurück, um sich und ihren Kunden das Leben leichter zu machen. Es ist noch nicht so lange her, dass Versicherte die Filiale vor Ort besuchen mussten, um Dokumente abzugeben oder Unterlagen vorzulegen. Heute bieten die meisten Krankenversicherer ein Online-Portal für Ihre Kunden an, in welchem bspw. Teilnahmebestätigungen an Vorsorgekursen oder Vorsorgeuntersuchen hochgeladen werden können. Doch wie sieht es aus, wenn ein Kunde Dokumente unterzeichnen muss? Ist dies in elektronischer Form überhaupt erlaubt? Im Folgenden betrachten wir verschiedenen Anwendungsfälle.

Inhaltsverzeichnis

Private Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung gibt es eine Reihe von Prozessen, die eine Unterschrift erfordern – beispielsweise bei der Antragsstellung, der Vertragsverwaltung und der Leistungsregulierung. In all diesen Anwendungsfällen können alle Arten der elektronischen Signatur eingesetzt werden, da diese keiner gesetzliche Formvorschrift unterliegen. Die Prozesse beschleunigen sich durch die digitale Unterschrift erheblich, da Unterlagen nicht per Post versendet werden müssen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Aufnahme von Pflichtversicherten

In Deutschland besteht, mit einigen Ausnahmen, eine weiterreichende Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 5 SGB V). Sollte der Kunde die Krankenkasse wechseln, kann die Kündigung formlos erfolgen. Die neue Krankenkasse ist verpflichtet, dem neuen Mitglied eine Mitgliedsbescheinigung auszustellen. Die gesamte Aufnahme des Versicherten ist mit einer elektronischen Unterschrift problemlos möglich, wenn der Versicherungspflichtige seine E-Mail-Adresse bekannt gibt (§ 36 a Abs. 1 SGB I).

Aufnahme von freiwilligen Mitgliedern

Versicherungsberechtigte müssen ihren Beitritt zu der gewählten gesetzlichen Krankenkasse schriftlich erklären (§ 188 Abs. 3 SGB V). Dies kann beispielsweise mit einer qualifizierten elektronischen Signatur erfolgen. Weitere Informationen und Erklärungen des freiwilligen Mitglieds, wie das SEPA-Mandat, können mittels beliebiger elektronischer Signatur (EES, FES, QES) vollständig papierlos abgegeben werden. Damit ist der gesamte Ablauf ohne Medienbruch.

Verwaltung – Leistungserbringung

Im Alltag von Krankenkassen sind diverse Erklärungen ein regelmäßiger Bestandteil. Beispielsweise werden Selbstständige regelmäßig zur Einkommenshöhe befragt. Die Beantragung einer Psychotherapie oder einer Gesundheits-Kur ist ebenfalls ein häufiger Use Case.

Derartige Vorgänge sollten am besten mithilfe von fortgeschrittenen (FES) und qualifizierten (QES) elektronischen Signaturen abgewickelt werden. Dadurch ist eine hohe Rechtssicherheit und Beweisbarkeit gewährleistet. Viele Krankenkassen nutzen bereits diese moderne Technologie. Gerade junge Menschen schätzen einfache, clevere und komplett digitale Prozesse.
Die E-Signaturlösung inSign unterstützt alle Signaturarten nach eIDAS. Zahlreiche Versicherungen setzen auf die elektronische Unterschrift Made & Hosted in Germany. Aber auch andere Branchen erkennen inSign als markterprobte und bewährte Lösung an.
Zu den Kunden und Referenzen von inSign: getinsign.de/referenzen
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir keine Rechtsberatung leisten und im Zweifel oder für eine abschließende Beurteilung ein Rechtsbeistand notwendig ist. Hierfür können Sie sich beispielsweise an die mindtrace Stieber Beratung GbR wenden.
Christina
Über den Autor
Christina Detling – Online Marketing Specialist
Christina ist seit über vier Jahren bei inSign tätig und freut sich, wenn sie ihr Wissen rund um das Thema elektronische Unterschrift und Digitalisierung weitergeben kann.