Digitalisierung auf dem Vormarsch
Immer mehr Krankenkassen greifen auf digitale Lösungen zurück, um sich und ihren Kunden das Leben leichter zu machen. Es ist noch nicht so lange her, dass Versicherte die Filiale vor Ort besuchen mussten, um Dokumente abzugeben oder Unterlagen vorzulegen. Heute bieten die meisten Krankenversicherer ein Online-Portal für Ihre Kunden an, in welchem bspw. Teilnahmebestätigungen an Vorsorgekursen oder Vorsorgeuntersuchen hochgeladen werden können. Doch wie sieht es aus, wenn ein Kunde Dokumente unterzeichnen muss? Ist dies in elektronischer Form überhaupt erlaubt?
Im Folgenden betrachten wir verschiedene Anwendungsfälle.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste zusammengefasst
- Digitalisierung bei Krankenkassen: Immer mehr gesetzliche und private Krankenkassen bieten Online-Portale an. In diesen können Dokumente hochgeladen und mithilfe elektronischer Signaturen rechtssicher digital unterzeichnet werden.
- Rechtssicherheit: Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist wichtig. Während viele Willenserklärungen formfrei sind, ist bei einigen eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich.
- Signaturanbieter: inSign unterstützt alle Signaturarten nach eIDAS und ZertES und bietet damit rechtssichere und beweisbare elektronische Unterschriften für Krankenkassen.
Elektronische Unterschrift für die private Krankenversicherung (PKV)
Bei der privaten Krankenversicherung gibt es eine Reihe von Prozessen, die eine Unterschrift erfordern – beispielsweise bei der Antragsstellung, der Vertragsverwaltung und der Leistungsregulierung. In all diesen Anwendungsfällen können alle Arten der elektronischen Signatur eingesetzt werden, da diese keiner gesetzliche Formvorschrift unterliegen. Die Prozesse beschleunigen sich durch die digitale Unterschrift erheblich, da Unterlagen nicht per Post versendet werden müssen.
Mögliche Use Cases
- Vertragsabschluss und Kundenkommunikation wie z. B. Versicherungsabschluss, DSGVO-Einwilligung.
- Zahlungs- und Bankthemen wie z. B. SEPA-Lastschriftmandat, Zahlungsvereinbarungen.
- Leistungsbeantragung und Abrechnung wie z.B. Kostenerstattungen, Beantragung von Pflegedienstleistungen.
- Recht und Verwaltung wie z. B. Vollmachten, Beschwerden, Rücktritte.
Elektronische Unterschrift für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die elektronische Signatur bietet gesetzlichen Krankenkassen vielfältige Einsatzmöglichkeiten: von der Aufnahme neuer Mitglieder über die Erteilung von SEPA-Mandaten bis hin zur Beantragung von Leistungen wie Psychotherapie oder Kuren. Je nach Anwendungsfall kommen verschiedene Signaturarten gemäß eIDAS-Verordnung zum Einsatz: die einfache elektronische Signatur (EES), die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES). So lassen sich Prozesse nicht nur vollständig digital und medienbruchfrei, sondern auch mit hoher Rechtssicherheit und Beweisbarkeit gestalten.
Aufnahme von Pflichtversicherten
In Deutschland besteht, mit einigen Ausnahmen, eine weiterreichende Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 5 SGB V). Sollte der Kunde die Krankenkasse wechseln, kann die Kündigung formlos erfolgen. Die neue Krankenkasse ist verpflichtet, dem neuen Mitglied eine Mitgliedsbescheinigung auszustellen. Die gesamte Aufnahme des Versicherten ist mit einer elektronischen Unterschrift problemlos möglich, wenn der Versicherungspflichtige seine E-Mail-Adresse bekannt gibt (§ 36 a Abs. 1 SGB I).
Aufnahme von freiwilligen Mitgliedern
Versicherungsberechtigte müssen ihren Beitritt zu der gewählten gesetzlichen Krankenkasse schriftlich erklären (§ 188 Abs. 3 SGB V). Dies kann beispielsweise mit einer qualifizierten elektronischen Signatur erfolgen. Weitere Informationen und Erklärungen des freiwilligen Mitglieds, wie das SEPA-Mandat, können mittels beliebiger elektronischer Signatur (EES, FES, QES) vollständig papierlos abgegeben werden. Damit ist der gesamte Ablauf ohne Medienbruch.
Verwaltung – Leistungserbringung
Im Alltag von Krankenkassen sind diverse Erklärungen ein regelmäßiger Bestandteil. Beispielsweise werden Selbstständige regelmäßig zur Einkommenshöhe befragt. Die Beantragung einer Psychotherapie oder einer Gesundheits-Kur ist ebenfalls ein häufiger Use Case.
Derartige Vorgänge sollten am besten mithilfe von fortgeschrittenen (FES) und qualifizierten (QES) elektronischen Signaturen abgewickelt werden. Dadurch ist eine hohe Rechtssicherheit und Beweisbarkeit gewährleistet. Viele Krankenkassen nutzen bereits diese moderne Technologie. Gerade junge Menschen schätzen einfache, clevere und komplett digitale Prozesse.
Derartige Vorgänge sollten am besten mithilfe von fortgeschrittenen (FES) und qualifizierten (QES) elektronischen Signaturen abgewickelt werden. Dadurch ist eine hohe Rechtssicherheit und Beweisbarkeit gewährleistet. Viele Krankenkassen nutzen bereits diese moderne Technologie. Gerade junge Menschen schätzen einfache, clevere und komplett digitale Prozesse.
Fazit: Digitale Prozesse in Krankenkassen - Mit inSign rechtssicher unterschreiben
Die E-Signaturlösung inSign unterstützt alle Signaturarten nach eIDAS. Zahlreiche Versicherungen setzen auf die elektronische Unterschrift Made & Hosted in Germany. Aber auch andere Branchen erkennen inSign als markterprobte und bewährte Lösung an.
Zu den Kunden und Referenzen von inSign: getinsign.de/referenzen
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir keine Rechtsberatung leisten und im Zweifel oder für eine abschließende Beurteilung ein Rechtsbeistand notwendig ist. Hierfür können Sie sich beispielsweise an die mindtrace Stieber Beratung GbR wenden.
FAQ: Weitere häufige Fragen zum Thema Elektronische Unterschrift für Krankenkassen
Ja, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen (in Europa eIDAS) entspricht. Bitte beachten Sie, dass für einige Willenserklärungen eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich sein kann.
Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist dann erforderlich, wenn der Gesetzgeber die Schriftform vorschreibt. Mehr zur QES erfahren
Das Mitglied unterschreibt elektronisch über das Online-Portal – ohne Papier und Postweg. Die Daten werden elektronisch an die Krankenkasse übermittelt.
Über den Autor
Christina Detling – Online Marketing Managerin
Christina ist seit über fünf Jahren bei inSign tätig und freut sich, wenn sie ihr Wissen rund um das Thema elektronische Unterschrift und Digitalisierung weitergeben kann.
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