Sicherheit ist das A und O
für uns und unsere Kunden
Unterschreiben mit inSign –
beweiskräftige elektronische Signatur
Unterschreiben mit inSign
beweiskräftige elektronische Signatur
- Abbild der Unterschrift
- Biometrische Unterschriftsdaten
- Schreibgeschwindigkeit
- Schreibrichtung und Schreibpausen
- Dokumentenprüfsumme
- Position im Dokument
- Datum und Uhrzeit
- GPS-Daten oder IP-Adresse
Warum ist die elektronische Signatur inSign beweisbar?
Einhaltung der rechtlichen Vorschriften aus DSGVO, eIDAS & Co.
Der elektronische Unterschriftenprozess berücksichtigt ausnahmslos alle rechtlichen Vorschriften.Durch die eIDAS-Verordnung vom 01 Juli 2016 wird die Rechtssicherheit bei der Nutzung der elektronischen Unterschrift weiter erhöht. inSign ist in jedem Land der europäischen Union nutzbar. Somit darf unsere Softwarelösung als Beweismittel nicht abgelehnt werden.
Einige Kooperationspartner
Jährliche Zertifizierung vom TÜV Saarland
Die elektronische Signaturlösung inSign wird jährlich vom TÜV begutachtet und zertifiziert. Die Sachverständigen des TÜV Saarlands prüfen die Sicherheit und Zuverlässigkeit unserer elektronischen Signatur. Benutzerfreundlichkeit und Fehlerrobustheit der Tools spielen dabei ebenfalls eine wichtige Rolle.Bei der Entwicklung unserer benutzerfreundlichen Software und App achten wir darauf, dass alle Anforderungen höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards genügen. Daher spielen die TÜV-Qualitätskriterien eine wichtige Rolle für uns als Softwarehersteller.
Ausgezeichnete Sicherheit für inSign
Unsere elektronische Signaturlösung wurde in Deutschland entwickelt und wird auf Servern in Deutschland von deutschen Unternehmen betrieben. Wir stehen für maximale Qualitätsstandards, hohe Maßstäbe beim Datenschutz (insbesondere auch hinsichtlich der Gesetzesänderung bzgl. Privacy Shield) und damit für zufriedene Kunden.Verschlüsselung digitaler Daten
Der dafür notwendige private Schlüssel wird typischerweise bei einer
unabhängigen Instanz (z. B. Notar) erzeugt und hinterlegt.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie hierbei gern.
Eine Lösung – viele Vorteile
Flexibel
Umweltfreundlich
International
Effizient
Rechtssicher
Zeitsparend
FAQ – Weitere häufig gestellte Fragen
Bei der elektronischen Signatur hingegen werden zur Identifikation des Unterzeichners elektronische Daten einem Dokument beigefügt, um die Echtheit der Unterschrift zu beweisen. Daher hat die Person, die die Unterschrift einholen will und der Unterzeichner Zugriff auf die biometrischen Daten.
Weitere Infos hier.
Die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) ist für fast alle Schriftstücke die beste Wahl. Standardmäßig verwendet inSign daher auch die FES, diese ist rechtssicher, beweiskräftig und praxistauglich. Für manche Verträge schreibt das Gesetz die Schriftform vor. Für diese ist die qualifizierte elektronische Singnatur (QES) notwendig.
Sowohl FES als auch QES sind beweisbar. Die fortgeschrittene elektronische Signatur zeichnet sich durch eine deutlich höhere Praxistauglichkeit aus, da die Identität des Unterschreibers nicht aufwendig vor der Unterschrift geprüft werden muss.
Weitere Informationen im 1x1 der elektronischen Signatur oder im Video.
Ja, denn die Zwei-Faktor-Authentifizierung sorgt für zusätzlichen Schutz von Daten. Dabei wird die Identität einer Person mithilfe von zwei unterschiedlichen Faktoren nachgewiesen.
Bei der Freigabe wird der Link zum Dokument und das Passwort für den Zugang separat versendet. Dabei kann in der Software eingestellt werden, auf welchen Weg z. B. SMS oder E-Mail die Authentifizierung erfolgen soll.