Was ist eine elektronische Signatur?

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  • Beitrag zuletzt geändert am:11. März 2024
Elektronische Signatur

Elektronische Unterschrift nach eIDAS

Die E-Signatur ist eine Alternative zur handschriftlichen Unterschrift. In der eIDAS-Verordnung wird der Begriff „elektronische Signatur“ folgendermaßen definiert:

„’Elektronische Signatur‘ sind Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet.“

Inhaltsverzeichnis

Signaturarten

Elektronische Signaturen werden unterteilt in drei Arten: Im Gegensatz zur einfachen elektronischen Signatur, werden für die FES und QES in der eIDAS zusätzliche Anforderungen gestellt. So muss bei diesen beiden Arten eine Identifizierung des Unterzeichners möglich sein. Bei der qualifizierten Signatur findet die Identifizierung bereits vor Unterschrift (z. B. per Video-Ident, Post-Ident etc.) statt. Bei der fortgeschrittenen Signatur erfolgt diese in der Regel erst im Nachhinein, falls die Identität angezweifelt wird.

Weitere Informationen zu den drei Signaturarten

Sicherheitsziele

Die elektronische Unterschrift verfolgt in der Regel die IT-Sicherheitsziele Authentizität und Integrität.
  • Authentizität bedeutet, dass die Signatur dem Unterzeichner zugeordnet werden kann.
  • Bei der Integrität handelt es sich um den Schutz vor Manipulation des unterschriebenen Dokumentes.

Rechtsrahmen & Beweisbarkeit

Elektronische Signaturen sind rechtsgültig und dürfen als Beweismittel nicht abgelehnt werden.

Die Beweisbarkeit hängt maßgeblich davon ab, inwieweit die Unterschrift dem Unterzeichner zugeordnet werden kann. Bei der FES und QES ist das in der eIDAS-Verordnung vorgegeben und deshalb immer der Fall. Andernfalls handelt es sich nur um eine einfache elektronische Signatur (EES) mit geringer Beweiskraft. Den rechtlichen Rahmen für E-Signaturen bildet in der Europäischen Union die EU-Verordnung Nr. 910/2014, oder auch eIDAS-Verordnung genannt.

Vorteile der E-Unterschrift

Die digitale Unterschrift bietet im Vergleich zur handschriftlichen Unterschrift zahlreiche Vorteile. Die letzten Jahre haben gezeigt, wie wichtig digitale Lösungen für die Arbeitswelt sind. Die digitale Unterschrift ist deutlich flexibler als die klassische Variante auf Papier. Unterschriften können unabhängig von Ort und Zeit eingeholt werden. Das Ausdrucken und postalische Versenden von Dokumenten entfällt. Stattdessen erfolgt die Übertragung digital über einen sicheren, verschlüsselten Kommunikationskanal. In der Folge werden Durchlaufzeiten deutlich verkürzt. Daher werden die meisten Unterschriftenprozesse mit der E-Signatur bereits innerhalb eines Tages fertiggestellt. Unternehmen sparen sich dadurch viel Zeit, Geld und Ressourcen. Für ein handelsübliches Päckchen Kopierpapier werden 7,5 kg Holz, 130 l Wasser und 26,8 kWh Energie verbraucht. Der Einsatz einer E-Signatur, wie z. B. inSign, trägt dazu bei, die Umweltbelastung zu reduzieren und ist zudem nachhaltig.

Weitere Vorteile von E-Signaturen
Viele andere Fragen und Antworten zur elektronischen Signatur finden Sie hier: Alles über die elektronische Signatur

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Christina
Über den Autor
Christina Detling – Online Marketing Specialist
Christina ist seit über vier Jahren bei inSign tätig und freut sich, wenn sie ihr Wissen rund um das Thema elektronische Unterschrift und Digitalisierung weitergeben kann.