Unterschrift per Tastatur, Maus, Finger etc.
Eine digitale Unterschrift kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen: Per Klick oder Tastatur, mit dem Finger oder über ein Zertifikat. Wird die Unterschrift auf Papier geleistet, so wird diese oftmals eingescannt und als Nachweis an beteiligte Personen per E-Mail versandt. Inwiefern diese Formen der Unterschrift rechtsgültig und beweisbar sind, betrachten wir in diesem Blogbeitrag näher.
Inhaltsverzeichnis
Klickbestätigung
Eine einfache elektronische Signatur (EES) ist oft nur eine Klickbestätigung. Mit dem Klick auf einen Button, wie z. B. „Jetzt kaufen“ oder „Jetzt bestellen“, gibt man eine Willenserklärung ab. Diese kann jedoch nicht zweifelsfrei bewiesen werden, da hier in der Regel keine Identitätsprüfung stattfindet. Für eine Bestellung im Online-Shop ist meist nur eine Registrierung mit Kontaktdaten erforderlich. Der Bestätigungslink per E-Mail oder SMS kann als Basisnachweis dienen.Eingescannte Unterschrift
Ein handschriftlich unterschriebenes Dokument einscannen und per E-Mail verschicken – das ist schnell und bequem. In der Praxis wird diese Möglichkeit gern genutzt. Doch Vielen ist oftmals nicht bewusst, dass das Dokument durch das Einscannen seine Beweiskraft verliert.Eine eingescannte oder auf der Tastatur getippte Unterschrift ohne Identitätsbestätigung per SMS/E-Mail ist ein typisches Beispiel für die einfache elektronische Signatur. Im Nachhinein lässt sich nicht feststellen, ob und von wem eine Willenserklärung abgegeben wurde, da es sich lediglich um eine Abbildung der Unterschrift handelt.
Mehr dazu in unserem Blogbeitrag: eingescannte Unterschrift rechtsgültig
Handschriftliche Unterschrift
Typischerweise nutzt man hierfür ein Gerät mit berührungsempfindlicher Oberfläche (Touch-Funktion). Man erstellt die Unterschrift, indem man entweder mit dem Finger oder mit einem geeigneten Stift unterschreibt . Falls dabei biometrische Daten wie Schreibrichtung, Schreibgeschwindigkeit etc. aufgezeichnet werden, handelt es sich um eine fortgeschrittene elektronische Signatur (FES), da die Willenserklärung im Nachhinein dem Ersteller zugeordnet werden kann. Diese ist rechtsgültig und beweisbar. Lesen Sie hier, wie sich die elektronische Unterschrift inSign beweisen lässt.Zertifikatsbasierte Unterschrift
Bei einer qualifizierten zertifikatsbasierten Signatur wird bereits vor der digitalen Unterschrift die Identität der Person in einem Zertifikat bestätigt. Das qualifizierte Zertifikat wird durch einen Vertrauensdienstanbieter ausgestellt. Ein entsprechend signiertes Dokument enthält neben einer Dokumentenprüfsumme (Hashwert) auch einen öffentlichen Schlüssel zum Prüfen des Zertifikats. Die Authentifizierung der Person erfolgt direkt vor dem Signaturvorgang durch ein 2-Faktor Verfahren, die Signierung selbst mittels PIN oder TAN.
Die elektronische Unterschrift inSign kann sowohl mit der Tastatur, dem Finger, einem Stift oder durch ein Zertifikat erstellt werden, abhängig von der Sicherheitsstufe, die gewünscht wird.
Über den Autor
Christina Detling – Online Marketing Managerin
Christina ist seit über vier Jahren bei inSign tätig und freut sich, wenn sie ihr Wissen rund um das Thema elektronische Unterschrift und Digitalisierung weitergeben kann.
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