Wie kann ich eine digitale Unterschrift erstellen?

Unterschrift per Tastatur, Maus, Finger etc.

Digitale Unterschrift erstellen auf verschiede Art und Weisen: Per Klick, per Tastatureingabe, handschriftlich mit dem Finger oder Stift oder über ein Zertifikat. Wir schauen uns die verschiedenen Methoden und ihre Rechtssicherheit und Beweiskraft näher an, damit Sie wissen, welche Signaturmethode für Ihren Anwendungsfall am besten geeignet ist.
Digitale Unterschrift erstellen
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Klickbestätigung: ein Klick auf einen Zustimmen-Button im Webshop stellt bereits eine einfache elektronische Signatur dar – bequem, aber kaum beweisbar.
  • Eingescannte Unterschrift: auch die eingescannte Unterschrift ist eine einfache elektronische Signatur – das Originaldokument ist wertvoller.
  • Handschriftliche Unterschrift: wer auf einem Touchpad handschriftlich (mit Stift oder Finger) unterzeichnet leistet bereits eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die rechtssicher ist und im Streitfall dem Unterzeichner zugeordnet werden kann.
  • Zertifikatsbasierte Unterschrift: eine digitale Unterschrift kann auch mittels Zertifikat erstellt werden. Dabei handelt es sich um eine qualifizierte elektronische Signatur, die ebenfalls rechtsgültig und beweisbar ist.

Signaturmethoden & Signaturarten

In der Europäischen Union bildet die eIDAS-Verordnung die rechtliche Grundlage für elektronische Signaturen. Darin werden verschiedene Signaturarten definiert: die einfache, die fortgeschrittene und die qualifizierte elektronische Signatur.
Die Anforderungen an diese Signaturarten sind klar definiert, nicht jedoch die Art und Weise, wie sie geleistet werden können. Eine fortgeschrittene elektronische Signatur kann beispielsweise durch Namenseingabe und Mobilfunknummer oder durch eine handschriftliche Unterschrift auf einem Touchpad erfolgen. Hier sind einige Möglichkeiten, wie digitale Unterschriften erstellt werden können, und wie sie rechtlich zuzuordnen sind:

Digitale Unterschrift durch Klickbestätigung

Eine einfache elektronische Signatur (EES) ist oft nur eine Klickbestätigung. Mit dem Klick auf einen Button, wie z. B. „Jetzt kaufen“ oder „Jetzt bestellen“, gibt man eine Willenserklärung ab. Diese kann jedoch nicht zweifelsfrei bewiesen werden, da hier in der Regel keine Identitätsprüfung stattfindet. Für eine Bestellung im Online-Shop ist meist nur eine Registrierung mit Kontaktdaten erforderlich. Der Bestätigungslink per E-Mail oder SMS kann als Basisnachweis dienen.
Einfache elektronische Unterschrift

Eingescannte Unterschrift

Ein handschriftlich unterschriebenes Dokument einscannen und per E-Mail verschicken – das ist schnell und bequem. In der Praxis wird diese Möglichkeit gern genutzt. Doch Vielen ist oftmals nicht bewusst, dass das Dokument durch das Einscannen seine Beweiskraft verliert. Eine eingescannte oder auf der Tastatur getippte Unterschrift ohne Identitätsbestätigung per SMS/E-Mail ist ein typisches Beispiel für die einfache elektronische Signatur. Im Nachhinein lässt sich nicht feststellen, ob und von wem eine Willenserklärung abgegeben wurde, da es sich lediglich um eine Abbildung der Unterschrift handelt.

Mehr dazu in unserem Blogbeitrag: eingescannte Unterschrift rechtsgültig

Handschriftliche Unterschrift

Typischerweise nutzt man hierfür ein Gerät mit berührungsempfindlicher Oberfläche (Touch-Funktion). Man erstellt die Unterschrift, indem man entweder mit dem Finger oder mit einem geeigneten Stift unterschreibt . Falls dabei biometrische Daten wie Schreibrichtung, Schreibgeschwindigkeit etc. aufgezeichnet werden, handelt es sich um eine fortgeschrittene elektronische Signatur (FES), da die Willenserklärung im Nachhinein dem Ersteller zugeordnet werden kann. Diese ist rechtsgültig und beweisbar.

Lesen Sie hier, wie sich die elektronische Unterschrift inSign beweisen lässt.
Fortgeschrittene elektronische Signatur

Zertifikatsbasierte Unterschrift

Bei einer qualifizierten zertifikatsbasierten Signatur wird bereits vor der digitalen Unterschrift die Identität der Person in einem Zertifikat bestätigt. Das qualifizierte Zertifikat wird durch einen Vertrauensdienstanbieter ausgestellt. Ein entsprechend signiertes Dokument enthält neben einer Dokumentenprüfsumme (Hashwert) auch einen öffentlichen Schlüssel zum Prüfen des Zertifikats. Die Authentifizierung der Person erfolgt direkt vor dem Signaturvorgang durch ein 2-Faktor Verfahren, die Signierung selbst mittels PIN oder TAN.

Signaturlösung inSign unterstützt verschiedene Signaturmethoden

Mit inSign können Sie ganz einfach eine digitale Unterschrift erstellen – flexibel, sicher und rechtlich verbindlich. Die Lösung unterstützt verschiedene Signaturmethoden: die Eingabe des Namens per Tastatur, die handschriftliche Unterschrift mit biometrischen Daten und die qualifizierte, zertifikatsbasierte Unterschrift. So können Sie je nach Anwendungsfall die passende Signaturart wählen. Auch innerhalb eines Dokuments können Sie die Signaturmethode pro Signaturfeld variieren.

FAQ: Häufige Fragen zum Thema Digitale Unterschrift erstellen

Eine digitale Unterschrift kann erstellt werden, indem Sie bswp. per Tastatur Ihren Namen eintippen oder eine handschriftliche Signatur auf einem Touch-Device leisten. Dies ist mit Signaturlösungen wie inSign möglich.
Das kommt auf den Anwendungsfall an. In den meisten Fällen ja.
Ja, explizit um eine einfache elektronische Signatur (EES). Diese ist jedoch kaum beweisbar.
Christina
Über den Autor
Christina Detling – Online Marketing Managerin
Christina ist seit über fünf Jahren bei inSign tätig und freut sich, wenn sie ihr Wissen rund um das Thema elektronische Unterschrift und Digitalisierung weitergeben kann.