Was Unternehmen 2026 wissen müssen
Das Wichtigste zusammengefasst
- eIDAS 2.0 ist seit dem 20. Mai 2024 in Kraft und erweitert die ursprüngliche eIDAS-Verordnung aus dem Jahr 2014.
- Kernstück der Reform ist die EUDI-Wallet. Sie ermöglicht Bürgern die sichere Nutzung digitaler Nachweise wie Führerschein, Ausbildungsnachweise oder Altersbestätigungen.
- Es entsteht keine zentrale EU-Datenbank. Identitätsdaten bleiben in nationalen Wallet-Ökosystemen und unter Kontrolle der Nutzer.
- Die Nutzung der Wallet bleibt für Bürger freiwillig. Unternehmen müssen sie in bestimmten gesetzlich geregelten Anwendungsfällen künftig als Identifizierungsmittel akzeptieren.
- Die Einführung der EUDI-Wallet läuft 2026 schrittweise in den Mitgliedstaaten an. Der konkrete Umsetzungsstand unterscheidet sich je nach Land.
- Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) wird in die Wallet-Ökosysteme integriert.
Was ist eIDAS 2.0 und warum wurde die Verordnung reformiert?
Die EUDI-Wallet: Aufbau, Funktionsweise und Datenschutz
Wichtig: Es handelt sich nicht um ein zentrales EU-System. Jedes Mitgliedsland entwickelt eine eigene Wallet-Infrastruktur, die interoperabel mit anderen Systemen ist.
Typische Inhalte der Wallet
- Identitätsdaten (Name, Geburtsdatum, Adresse)
- Reisedokumente und Führerscheine
- Bildungsnachweise
- Berufliche Zertifikate
- elektronische Signaturen und Vollmachten
Funktionsweise und Datenschutz
Die Einführung der EUDI-Wallet: Aktueller Stand 2026
Technische Standards
- technische Anforderungen an die Wallet
- Sicherheitsstandards
- Interoperabilität zwischen Mitgliedstaaten
Nationale Umsetzung
- Online-Ausweisfunktion in Deutschland
- ID Austria in Österreich
Langfristige Perspektive
Was ändert sich konkret durch eIDAS 2.0?
Neue Vertrauensdienste
- qualifizierte elektronische Attributsbescheinigungen (QEAA)
- elektronische Archivierungsdienste
- Fernsignatur- und Identitätsdienste
Website-Authentifizierung (QWAC)
Interoperabilität
Was bedeutet eIDAS 2.0 für Unternehmen?
Welche Pflichten entstehen für Unternehmen?
- Finanzdienstleister im Rahmen gesetzlicher Identifikationspflichten
- bestimmte große Online-Plattformen im Sinne des Digital Services Act
- öffentliche Verwaltungen bei digitalen Verfahren
- weitere regulierte Branchen je nach Anwendungsfall
Qualifizierte elektronische Signatur unter eIDAS 2.0
Zwei Umsetzungsmodelle
- Wallet-gestützt: Die Wallet startet und begleitet den Signaturprozess.
- Anbieter-gestützt: Die Identifikation erfolgt über die Wallet, die Signatur über einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (QTSP).
Verbreitete Missverständnisse zur EUDI-Wallet
- „Es entsteht eine zentrale EU-Datenbank.“ Identitätsdaten bleiben dezentral in nationalen Wallet-Ökosystemen.
- „Die Wallet ist nur für Behörden relevant.“ Sie ist ausdrücklich auch für den privaten Sektor vorgesehen.
- „Die Nutzung ist verpflichtend.“ Für Bürger bleibt die Nutzung freiwillig.
- „Alle Daten werden automatisch offengelegt.“ Es werden nur die jeweils benötigten Informationen übertragen.
- „Es bleibt viel Zeit bis zur Umsetzung.“ Nur teilweise richtig. Die Umsetzung läuft bereits schrittweise an.
Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten
- welche Prozesse eine digitale Identifikation oder Authentifizierung erfordern
- ob bestehende Onboarding- und KYC-Prozesse bereits auf digitale Nachweise vorbereitet sind
- wie aktuelle Signatur- und Trust-Service-Provider in künftige Wallet-Standards integriert werden können
- welche nationalen Umsetzungen für die eigenen Zielmärkte relevant sind
Fazit: eIDAS 2.0 Verordnung als Wendepunkt für digitale Identität in Europa
FAQ: Häufige Fragen zur eIDAS 2.0
eIDAS 2.0 ist die überarbeitete EU-Verordnung für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste. Sie erweitert den bestehenden Rechtsrahmen um die EUDI-Wallet und neue Vertrauensdienste.
Die eIDAS 2.0 bringt höhere Sicherheitsmaßnahmen und einheitliche Regelungen mit sich. Kernstück ist die EUDI-Wallet, die Bürgern eine sichere und kostenlose Verwaltung digitaler Nachweise ermöglichen soll.
eIDAS 2.0 ermöglicht neue digitale Identitäts- und Nachweisprozesse. Unternehmen sollten prüfen, welche Geschäftsprozesse von Identifizierung, Authentifizierung oder elektronischen Signaturen betroffen sind.
Die EUDI-Wallet ist eine digitale Identitätslösung der EU-Mitgliedstaaten zur sicheren Verwaltung und Nutzung digitaler Nachweise.
Für Bürger bleibt die Nutzung freiwillig. Bestimmte Organisationen müssen sie in definierten Fällen akzeptieren.
Nein. Unternehmen müssen die Wallet nicht allgemein einsetzen. Bestimmte Organisationen müssen sie jedoch in gesetzlich definierten Fällen als Identifizierungsmittel akzeptieren.
Ja. Die rechtliche Wirkung der qualifizierten elektronischen Signatur bleibt unverändert.
Nein. Es gibt keine zentrale EU-Datenbank für Identitätsdaten. Daten bleiben dezentral und nutzerkontrolliert.
Als Online Marketing Managerin bei der inSign GmbH verantworte ich die Content-, SEO- und SEA-Strategie für die führende elektronische Signaturlösung in Deutschland. Mit Schwerpunkt auf B2B-Marketing treibe ich Lead-Generierung und die Optimierung digitaler Customer Journeys voran. Mein Hintergrund in Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) verbindet technisches Verständnis mit strategischem Marketing-Know-how – eine Kombination, die ich seit 2019 täglich bei inSign einbringe. Ich nutze inSign selbst und bin von der Lösung überzeugt: einfach, rechtssicher und effizient. Deshalb empfehle ich sie gerne weiter.
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