eIDAS 2.0 und die EUDI-Wallet: einfach erklärt

Was Unternehmen 2026 wissen müssen

Wie werden Unternehmen künftig Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeitende digital identifizieren, Nachweise austauschen und Verträge sicher abschließen? Genau hier setzt eIDAS 2.0 an: Die neue EU-Verordnung schafft den rechtlichen Rahmen für eine europaweit nutzbare digitale Identität. Im Mittelpunkt steht die EUDI-Wallet, die künftig neue Möglichkeiten für digitale Geschäftsprozesse eröffnet – von der Identifizierung über den Austausch verifizierter Nachweise bis hin zur Integration elektronischer Signaturen.
Die eIDAS-2.0-Verordnung ist seit dem 20. Mai 2024 in Kraft. Die Einführung der EUDI-Wallet befindet sich 2026 in der schrittweisen Umsetzung und wird digitale Identifikations- und Signaturprozesse nachhaltig verändern. Für Unternehmen bedeutet das: Es geht nicht um eine sofortige Umstellung aller Prozesse, sondern darum, frühzeitig zu prüfen, welche digitalen Abläufe betroffen sein könnten. Dieser Leitfaden zeigt, was bereits feststeht und welche Auswirkungen eIDAS 2.0 auf Unternehmen hat.
eIDAS 2.0
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zusammengefasst

  • eIDAS 2.0 ist seit dem 20. Mai 2024 in Kraft und erweitert die ursprüngliche eIDAS-Verordnung aus dem Jahr 2014.
  • Kernstück der Reform ist die EUDI-Wallet. Sie ermöglicht Bürgern die sichere Nutzung digitaler Nachweise wie Führerschein, Ausbildungsnachweise oder Altersbestätigungen.
  • Es entsteht keine zentrale EU-Datenbank. Identitätsdaten bleiben in nationalen Wallet-Ökosystemen und unter Kontrolle der Nutzer.
  • Die Nutzung der Wallet bleibt für Bürger freiwillig. Unternehmen müssen sie in bestimmten gesetzlich geregelten Anwendungsfällen künftig als Identifizierungsmittel akzeptieren.
  • Die Einführung der EUDI-Wallet läuft 2026 schrittweise in den Mitgliedstaaten an. Der konkrete Umsetzungsstand unterscheidet sich je nach Land.
  • Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) wird in die Wallet-Ökosysteme integriert.

Was ist eIDAS 2.0 und warum wurde die Verordnung reformiert?

Die ursprüngliche eIDAS-Verordnung stammt aus dem Jahr 2014 und ist seit 2016 in der EU verbindlich. Sie schuf erstmals einen rechtlichen Rahmen für elektronische Signaturen und digitale Identifizierungsverfahren.
Die Reform wurde notwendig, weil digitale Identifizierungssysteme in Europa bisher unterschiedlich geregelt waren und grenzüberschreitend nur eingeschränkt genutzt werden konnten. Mit eIDAS 2.0 möchte die EU einen einheitlichen Rahmen schaffen, der digitale Identitäten und Vertrauensdienste europaweit nutzbar macht.

Die EUDI-Wallet: Aufbau, Funktionsweise und Datenschutz

Die EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) ist eine digitale Anwendung, mit der Nutzer ihre Identität und verschiedene digitale Nachweise sicher speichern und bei Bedarf gezielt weitergeben können.

Wichtig: Es handelt sich nicht um ein zentrales EU-System. Jedes Mitgliedsland entwickelt eine eigene Wallet-Infrastruktur, die interoperabel mit anderen Systemen ist.

Typische Inhalte der Wallet

  • Identitätsdaten (Name, Geburtsdatum, Adresse)
  • Reisedokumente und Führerscheine
  • Bildungsnachweise
  • Berufliche Zertifikate
  • elektronische Signaturen und Vollmachten

Funktionsweise und Datenschutz

Die Wallet basiert auf dem Prinzip, dass Nutzer selbst kontrollieren, welche Informationen sie weitergeben. Unternehmen erhalten dadurch nur die Daten, die für einen bestimmten Vorgang tatsächlich erforderlich sind.
Dabei kommt das Prinzip der Datenminimierung zum Einsatz: Es werden nur die Informationen übertragen, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.
Beispiel: Bei einer Altersprüfung wird lediglich bestätigt, dass eine Person volljährig ist, nicht das genaue Geburtsdatum.

Die Einführung der EUDI-Wallet: Aktueller Stand 2026

Mit dem Inkrafttreten beginnt keine sofortige Nutzungspflicht. Die Umsetzung erfolgt schrittweise über technische Standards und nationale Einführungen.

Technische Standards

Die Europäische Kommission hat sogenannte Durchführungsrechtsakte veröffentlicht. Sie definieren:
  • technische Anforderungen an die Wallet
  • Sicherheitsstandards
  • Interoperabilität zwischen Mitgliedstaaten
Diese Vorgaben basieren auf dem Architecture and Reference Framework (ARF), das die technische Grundlage für die europäische Wallet-Infrastruktur bildet.

Nationale Umsetzung

Die Mitgliedstaaten müssen ihren Bürgern eine EUDI-Wallet bereitstellen, sobald die entsprechenden technischen und rechtlichen Vorgaben vollständig anwendbar sind. Die Einführung der EUDI-Wallet läuft 2026 schrittweise in den Mitgliedstaaten an. Der konkrete Umsetzungsstand unterscheidet sich jedoch je nach Land, da nationale Wallet-Lösungen unterschiedlich weit entwickelt sind.
Viele Länder knüpfen an bestehende Systeme an, etwa:
  • Online-Ausweisfunktion in Deutschland
  • ID Austria in Österreich

Langfristige Perspektive

Im Rahmen der Digital-Decade-Strategie verfolgt die EU das Ziel, dass bis 2030 ein Großteil der Bevölkerung eine digitale Identitätslösung nutzt. Die tatsächliche Nutzung hängt jedoch stark davon ab, wie gut die Wallet in der Praxis angenommen wird.
Für Unternehmen bedeutet das: Die technische Vorbereitung sollte frühzeitig beginnen, auch wenn die verpflichtende Nutzung stufenweise eingeführt wird.

Was ändert sich konkret durch eIDAS 2.0?

Die Reform betrifft nicht nur die Einführung der Wallet, sondern erweitert den gesamten Rahmen der Vertrauensdienste.

Neue Vertrauensdienste

Ergänzend zu Signaturen, Siegeln und Zeitstempeln kommen neue Dienste hinzu, darunter:
  • qualifizierte elektronische Attributsbescheinigungen (QEAA)
  • elektronische Archivierungsdienste
  • Fernsignatur- und Identitätsdienste
Ziel ist es, digitale Geschäftsprozesse vollständiger abzubilden.

Website-Authentifizierung (QWAC)

Die Anforderungen an qualifizierte Website-Zertifikate werden weiterentwickelt. Ziel ist eine stärkere Identifizierbarkeit von Organisationen im Internet. Die konkrete technische Umsetzung ist jedoch weiterhin Gegenstand von Diskussionen zwischen EU-Institutionen, Sicherheitsforschern und Browserherstellern.

Interoperabilität

Digitale Identitäten müssen EU-weit anerkannt werden. Eine in einem Mitgliedstaat ausgestellte Identität kann in allen anderen Mitgliedstaaten genutzt werden. Das erleichtert insbesondere grenzüberschreitende Prozesse erheblich.

Was bedeutet eIDAS 2.0 für Unternehmen?

Die Auswirkungen hängen vom jeweiligen Geschäftsmodell ab. Besonders relevant wird die Verordnung für Unternehmen, die heute bereits digitale Identitäten prüfen, Kunden oder Mitarbeitende onboarden, Nachweise austauschen oder elektronische Signaturen einsetzen. Künftig können digitale Identitäten und verifizierte Nachweise stärker in bestehende Geschäftsprozesse integriert werden.

Welche Pflichten entstehen für Unternehmen?

Für Privatpersonen bleibt die Nutzung freiwillig. Für bestimmte regulierte Akteure entsteht jedoch die Verpflichtung, die Wallet als Identifizierungsmittel zu akzeptieren, wenn eine rechtlich vorgeschriebene Identifikation erforderlich ist.
Betroffen sind insbesondere:
  • Finanzdienstleister im Rahmen gesetzlicher Identifikationspflichten
  • bestimmte große Online-Plattformen im Sinne des Digital Services Act
  • öffentliche Verwaltungen bei digitalen Verfahren
  • weitere regulierte Branchen je nach Anwendungsfall
Wichtig: Die Pflicht ist funktionsbezogen, nicht pauschal branchenweit. Betroffene Unternehmen müssen entsprechende Schnittstellen bereitstellen, damit sich Nutzer über die Wallet identifizieren können.
Darüber hinaus können Organisationen selbst digitale Nachweise ausstellen, etwa Universitäten für Abschlusszeugnisse oder Unternehmen für Mitarbeiterausweise.

Qualifizierte elektronische Signatur unter eIDAS 2.0

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) bleibt der höchste rechtliche Standard in der EU und ist der handschriftlichen Unterschrift weiterhin gleichgestellt. Neu ist die stärkere Integration in Wallet-basierte Prozesse.

Zwei Umsetzungsmodelle

  • Wallet-gestützt: Die Wallet startet und begleitet den Signaturprozess.
  • Anbieter-gestützt: Die Identifikation erfolgt über die Wallet, die Signatur über einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (QTSP).
Beide Varianten müssen die hohen Sicherheitsanforderungen erfüllen, einschließlich zertifizierter Signaturerstellungseinheiten.
Die rechtliche Bedeutung der qualifizierten elektronischen Signatur bleibt unverändert. Neu ist vor allem, dass Identifizierung und Signatur künftig stärker miteinander verbunden werden können. Unternehmen müssen ihre bestehenden Signaturprozesse deshalb nicht grundsätzlich ersetzen, sollten aber prüfen, wie diese mit neuen Wallet-basierten Prozessen zusammenspielen können.

Verbreitete Missverständnisse zur EUDI-Wallet

  • „Es entsteht eine zentrale EU-Datenbank.“ Identitätsdaten bleiben dezentral in nationalen Wallet-Ökosystemen.
  • „Die Wallet ist nur für Behörden relevant.“ Sie ist ausdrücklich auch für den privaten Sektor vorgesehen.
  • „Die Nutzung ist verpflichtend.“ Für Bürger bleibt die Nutzung freiwillig.
  • „Alle Daten werden automatisch offengelegt.“ Es werden nur die jeweils benötigten Informationen übertragen.
  • „Es bleibt viel Zeit bis zur Umsetzung.“ Nur teilweise richtig. Die Umsetzung läuft bereits schrittweise an.

Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten

Unternehmen sollten frühzeitig prüfen:
  • welche Prozesse eine digitale Identifikation oder Authentifizierung erfordern
  • ob bestehende Onboarding- und KYC-Prozesse bereits auf digitale Nachweise vorbereitet sind
  • wie aktuelle Signatur- und Trust-Service-Provider in künftige Wallet-Standards integriert werden können
  • welche nationalen Umsetzungen für die eigenen Zielmärkte relevant sind
So lassen sich bestehende Prozesse schrittweise auf die kommenden europäischen Standards ausrichten, ohne spätere Umstellungsrisiken.

Fazit: eIDAS 2.0 Verordnung als Wendepunkt für digitale Identität in Europa

eIDAS 2.0 markiert eine grundlegende Weiterentwicklung des europäischen Rahmens für digitale Identität und Vertrauensdienste.
Mit der EUDI-Wallet entsteht ein interoperables System für digitale Nachweise, das weit über den Behördenkontext hinausgeht.
Die Verordnung ist in Kraft, die technische Umsetzung läuft, und die Einführung erfolgt schrittweise in den Mitgliedstaaten.
Für Unternehmen bedeutet eIDAS 2.0 keine sofortige vollständige Umstellung bestehender Prozesse. Dennoch lohnt sich eine frühzeitige Analyse: Wer digitale Identifikation, Nachweise oder elektronische Signaturen nutzt, kann sich jetzt gezielt auf die kommenden europäischen Standards vorbereiten.

FAQ: Häufige Fragen zur eIDAS 2.0

eIDAS 2.0 ist die überarbeitete EU-Verordnung für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste. Sie erweitert den bestehenden Rechtsrahmen um die EUDI-Wallet und neue Vertrauensdienste.

Die eIDAS 2.0 bringt höhere Sicherheitsmaßnahmen und einheitliche Regelungen mit sich. Kernstück ist die EUDI-Wallet, die Bürgern eine sichere und kostenlose Verwaltung digitaler Nachweise ermöglichen soll.

eIDAS 2.0 ermöglicht neue digitale Identitäts- und Nachweisprozesse. Unternehmen sollten prüfen, welche Geschäftsprozesse von Identifizierung, Authentifizierung oder elektronischen Signaturen betroffen sind.

Die EUDI-Wallet ist eine digitale Identitätslösung der EU-Mitgliedstaaten zur sicheren Verwaltung und Nutzung digitaler Nachweise.

Für Bürger bleibt die Nutzung freiwillig. Bestimmte Organisationen müssen sie in definierten Fällen akzeptieren.

Nein. Unternehmen müssen die Wallet nicht allgemein einsetzen. Bestimmte Organisationen müssen sie jedoch in gesetzlich definierten Fällen als Identifizierungsmittel akzeptieren.

Ja. Die rechtliche Wirkung der qualifizierten elektronischen Signatur bleibt unverändert.

Nein. Es gibt keine zentrale EU-Datenbank für Identitätsdaten. Daten bleiben dezentral und nutzerkontrolliert.

Die Entwicklung rund um eIDAS 2.0 zeigt: Elektronische Signaturen bleiben ein zentraler Bestandteil digitaler Geschäftsprozesse.
Mit der Einführung der EUDI Wallet wird auch inSign diese künftig sowohl für die Identifizierung als auch für das elektronische Signieren unterstützen. Für qualifizierte elektronische Signaturen arbeitet inSign mit zertifizierten Vertrauensdiensteanbietern zusammen. Ihnen stehen verschiedene Identifizierungsverfahren zur Verfügung, darunter Video-Ident und Auto-Ident. Senden Sie uns gerne eine Nachricht, wenn Sie dazu Fragen haben.
Über den Autor
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Christina Detling

Als Online Marketing Managerin bei der inSign GmbH verantworte ich die Content-, SEO- und SEA-Strategie für die führende elektronische Signaturlösung in Deutschland. Mit Schwerpunkt auf B2B-Marketing treibe ich Lead-Generierung und die Optimierung digitaler Customer Journeys voran. Mein Hintergrund in Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) verbindet technisches Verständnis mit strategischem Marketing-Know-how – eine Kombination, die ich seit 2019 täglich bei inSign einbringe. Ich nutze inSign selbst und bin von der Lösung überzeugt: einfach, rechtssicher und effizient. Deshalb empfehle ich sie gerne weiter.