Darstellungsweise lässt Rückschlüsse auf Signaturart zu
Die E-Signatur erfüllt den gleichen Zweck wie eine handschriftliche Unterschrift auf Papier. Sie ist eine Möglichkeit, eine ausdrückliche Willenserklärung abzugeben. Im Vergleich zur Papier-Unterschrift muss die elektronische Unterschrift allerdings nicht wie ein Schriftzug aussehen. Denn genaugenommen handelt es sich hierbei um Daten, die einem Dokument beigefügt und zum Unterzeichnen verwendet werden. In den meisten Fällen werden diese Daten auch optisch repräsentiert. Die Art der Darstellung lässt Rückschlüsse auf die verwendete Signaturart zu.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste zusammengefasst
- Die rechtliche Grundlage für elektronische Signaturen bildet in der EU die eIDAS.
- Eine elektronische Signatur muss nicht einem Schriftzug ähneln. Die Darstellungsweise lässt Rückschlüsse auf die Signaturart zu.
- Eine einfache elektronische Signatur kann das Klicken eines Zustimmen-Buttons sein, die fortgeschrittene elektronische Signatur eine handschriftliche biometrische Unterschrift, eine qualifizierte elektronische Signatur beinhaltet ein Zertifikat.
Elektronische Signaturarten
Die eIDAS Verordnung bildet in der EU den rechtlichen Rahmen für elektronische Signaturen. Dort sind verschiedene Signaturarten definiert, darunter die einfache, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signatur.
Einfache elektronische Signatur
Die einfache elektronische Signatur (EES) wird nach eIDAS folgendermaßen definiert: „’Elektronische Signatur‘ sind Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet.“
Sie muss keine Möglichkeit zur Identifizierung beinhalten.
Die EES kann z. B. durch eine angekreuzte Checkbox, mit der man die AGB akzeptiert, dargestellt werden. Aber auch das simple Eintippen des Namens per Tastatur ohne Identitätsbestätigung per SMS/E-Mail kann eine einfache elektronische Signatur darstellen. Auch der Jetzt-Kaufen-Button in einem Online-Shop gibt eine einfach elektronische Signatur wieder.
Wie sieht eine einfache elektronische Signatur aus?
Eine einfache elektronische Signatur (EES) kann sein:
- Angekreuzte Checkbox z. B. AGB-Zustimmung
- Button-Klick im Webshop z. B. Jetzt kaufen
- Namenseingabe per Tastatur ohne weitere Datenhinterlegung
- Eingefügtes Foto der Unterschrift im Dokument
- Eingescannte Unterschrift
Fortgeschrittene elektronische Signatur
Die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) unterliegt weiteren Anforderungen. Im Streitfall muss die Unterschrift im Nachgang dem Unterzeichner eindeutig zugeordnet werden können.
Die fortgeschrittene elektronische Signatur kann beispielsweise mit einem Schriftzug oder auch einem Siegel dargestellt werden. Im Hintergrund werden weitere beweiskräftige Daten erfasst und dem Dokument beigefügt. Dies kann z. B. die Schreibgeschwindigkeit und Schreibrichtung sein.
Wie sieht eine fortgeschrittene elektronische Signatur aus?
Eine fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) kann sein:
- Namenseingabe per Tastatur mit bestätigter E-Mail-Adresse
- Handschriftliche biometrische Unterschrift
- Elektronisches Siegel ohne sichtbarer Unterschrift
Qualifizierte elektronische Signatur
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) unterliegt weiteren Anforderungen. Sie erfordert eine Identitätsprüfung noch vor Unterschrift.
Die qualifizierte elektronische Signatur ist eine zertifikatsbasierte Unterschrift, die mittels eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters erstellt wird. Oft ist die optische Abbildung in Form eines Siegels mit jeweils dem Namen des Unterzeichners und Vertrauensdiensteanbieters sowie einem Zeitstempel versehen.
Wie sieht eine qualifizierte elektronische Signatur aus?
Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) kann sein:
- Zertifikatsbasierte Unterschrift mit Namenszug
- Zertifikatsbasierte Unterschrift ohne Namenszug
FAQ: Weitere häufige Fragen zum Thema "Wie sieht eine elektronische Signatur aus?"
In der Regel zeigen typische PDF-Viewer wie der Adobe Reader an, ob eine Unterschrift gültig ist. Alternativ stehen auch verschiedene Validierungstools, wie z. B. das von inSign, zur Verfügung.
Die elektronische Signatur muss der Papier-Unterschrift nicht ähnlich sehen. Wenn es sich bei der elektronischen Signatur um eine handschriftliche Unterschrift handelt, werden im Hintergrund weitere Daten bzw. Merkmale gespeichert, die dem Unterzeichner zugeordnet werden können.
Nein, sie muss nicht sichtbar sein. Die wichtigsten technischen Daten liegen im Dokument oft unsichtbar im Hintergrund. Wir sehen lediglich eine optische Darstellung der Signatur, um zu erkennen, dass unterschrieben wurde.
Über den Autor
Christina Detling – Online Marketing Managerin
Christina ist seit über fünf Jahren bei inSign tätig und freut sich, wenn sie ihr Wissen rund um das Thema elektronische Unterschrift und Digitalisierung weitergeben kann.
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