Darstellungsweise lässt Rückschlüsse auf Signaturart zu
Die E-Signatur erfüllt den gleichen Zweck wie eine handschriftliche Unterschrift. Sie ist eine Möglichkeit, eine ausdrückliche Willenserklärung abzugeben. Im Vergleich zur handschriftlichen Unterschrift muss die elektronische Unterschrift allerdings nicht wie ein Schriftzug aussehen. Denn genaugenommen handelt es sich hierbei um Daten, die einem Dokument beigefügt und zum Unterzeichnen verwendet werden. In den meisten Fällen werden diese Daten auch optisch repräsentiert. Die Art der Darstellung lässt Rückschlüsse auf die verwendete Signaturart zu.
Inhaltsverzeichnis
Einfache elektronische Signatur
Die einfache elektronische Signatur (EES) kann z. B. durch eine angekreuzte Checkbox, mit der man die AGB akzeptiert, dargestellt werden. Aber auch das simple Eintippen des Namens per Tastatur ohne Identitätsbestätigung per SMS/E-Mail kann eine einfache elektronische Signatur darstellen. Auch der Jetzt-Kaufen-Button in einem Online-Shop gibt eine einfach elektronische Signatur wieder.
Fortgeschrittene elektronische Signatur
Die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) kann beispielsweise mit einem Schriftzug oder auch einem Siegel dargestellt werden. Im Hintergrund werden weitere beweiskräftige Daten erfasst und dem Dokument beigefügt. Dies kann z. B. die Schreibgeschwindigkeit und Schreibrichtung sein.
Qualifizierte elektronische Signatur
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist eine zertifikatsbasierte Unterschrift, die mittels eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters erstellt wird. Oft ist die optische Abbildung in Form eines Siegels mit jeweils dem Namen des Unterzeichners und Vertrauensdiensteanbieters sowie einem Zeitstempel versehen.
Wie erkenne ich eine digitale Unterschrift in einem PDF-Dokument?
Öffnen Sie ein PDF-Dokument mit einer gängigen Anwendung wie Adobe Reader. Unter der Menüleiste erscheint eine Hinweiszeile. Mit dem Klick auf „Unterschriftsfenster“ erhalten Sie weitere Informationen über die digitale Signatur. Alternativ können Sie auch auf das Unterschriftenfeld klicken und weitere Details unter „Unterschriftseigenschaften“ einsehen.
Weitere Informationen zu den Signaturarten nach eIDAS-Verordnung erhalten Sie im folgenden Artikel:
Drei Arten der elektronischen Signatur.
Hier finden Sie weitere wichtige Fragen zum Thema elektronische Signatur: Alles über die elektronische Signatur.
Sie benötigen eine persönliche Beratung? Dann schicken Sie einfach eine Nachricht an service@getinsign.de. Wir sind jederzeit gern für Sie da.
Hier finden Sie weitere wichtige Fragen zum Thema elektronische Signatur: Alles über die elektronische Signatur.
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Über den Autor
Christina Detling – Online Marketing Managerin
Christina ist seit über vier Jahren bei inSign tätig und freut sich, wenn sie ihr Wissen rund um das Thema elektronische Unterschrift und Digitalisierung weitergeben kann.
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