Die sieben häufigsten Fragen zur E-Signatur inSign

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  • Beitrag zuletzt geändert am:6. März 2024

1.

Welche Dokumente können mit inSign verarbeitet werden?

Beliebige PDF-Dokumente können mit inSign ausgefüllt und unterschrieben werden. Dies sind beispielsweise Verträge, Auftragsbestätigungen oder Übergabeprotokolle. Ebenso können je nach Anwendungsfall auch Fotos/Bilder hinzugefügt werden (z. B. Mängel, Unfallfahrzeuge, Atteste, etc.).

2.

Können auch Word-Dokumente elektronisch signiert werden?

Mit dem Word Add-in können Sie auch Word-Dateien verarbeiten. Damit lassen sich Formular- und Signaturfelder im „Original“ einfügen, sodass diese bei Änderungen erhalten bleiben. Sobald das Dokument im Word fertig erstellt ist, wird dieses bei der Übergabe nach inSign in ein PDF konvertiert und hochgeladen. Das Add-in ist für inSign smart business-Kunden kostenfrei enthalten.

3.

Auf welchen Geräten kann ich die elektronische Unterschrift mit inSign leisten?

Die Unterschrift kann auf allen gängigen Touch-Geräten geleistet werden. Darunter fallen Smartphones, Tablets und berührungsempfindliche Notebooks. In der inSign enterprise Version können auch Unterschriftenpads verwendet werden.

4.

Kann ich auch ohne App unterschreiben?

Grundsätzlich ist die Nutzung der App optional. Empfänger des Dokumentes können im Browser unterzeichnen und müssen keine App installieren. Vielnutzern empfehlen wir allerdings die Verwendung der kostenfreien inSign App.

5.

Kann ich die inSign Software kostenlos testen?

Ja, inSign smart business Interessenten können unsere Softwarelösung für vier Wochen kostenfrei und risikolos testen. Während der Testphase können Sie inSign in Ruhe ausprobieren. Sollte die Software nicht Ihren Wünschen entsprechen, können Sie den Vertrag per E-Mail kostenfrei widerrufen.

6.

Ist die elektronische Signatur mit inSign rechtssicher?

Ja, inSign erfüllt alle Anforderungen und Richtlinien der EU und somit des EWR. Darunter fällt die DSGVO, eIDAS, BGB und BDSG. Deshalb wird die Software auch europaweit eingesetzt. inSign verwendet standardmäßig die fortgeschrittene elektronische Signatur. Auf Wunsch kann auch die qualifizierte elektronische Signatur mithilfe unserer Kooperationspartner geleistet werden.

7.

Benötigt der Unterzeichner eine Lizenz?

Nein, zum Ausfüllen und Unterzeichnen eines Dokumentes wird keine Lizenz benötigt. Diese ist nur erforderlich, um Dokumente für andere bereitzustellen. Eine Lizenz ist einer Person zugeordnet und kann von dieser auf verschiedenen Geräten verwendet werden.

Christina
Über den Autor
Christina Detling – Online Marketing Specialist
Christina ist seit über vier Jahren bei inSign tätig und freut sich, wenn sie ihr Wissen rund um das Thema elektronische Unterschrift und Digitalisierung weitergeben kann.