iS2 Connect 2021 – Eine digitale Veranstaltungs­reihe

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  • Beitrag zuletzt geändert am:5. März 2024
Vortrag zur qualifizierten elektronischen Signatur

Vortrag zur qualifizierten elektronischen Signatur mit inSign

Die iS2 Connect 2021 findet heuer in einem rein digitalen Format statt. Unsere Referenten bieten Ihnen an sieben Tagen, jeweils zur Mittagszeit, kurzweilige Vorträge zu unterschiedlichen Themen an. Die Veranstaltungsreihe ist kostenlos und wird durch ein bayerisches Schmankerl-Paket angereichert.
Im ersten Vortrag beantworteten Martin Hierhager (Geschäftsleiter inSign) und Andreas Adam (Lead Sales Manager inSign) wichtige Fragestellungen zur qualifizierten elektronischen Signatur. Herr Harald Neubauer (CDO Merkur Versicherung AG) gab einen Einblick in die Unterschriftenprozesse der Merkur Versicherung AG und berichtete über seine Erfahrungen mit inSign. Die wichtigsten Aspekte zur qualifizierten Signatur (QES) mit inSign haben wir für Sie nochmal zusammengefasst.

Was ist das Besondere an der QES?
Welchen Charakter besitzt diese?

Die Identität des Unterzeichners wird bereits vor der Unterschrift geprüft. Damit kann die Unterschrift einer bestimmten Person eindeutig zugewiesen werden. Die Signatur selbst erfolgt über ein digitales Zertifikat, das über zwei Faktoren ausgelöst wird (z.B. PIN / TAN).
Weitere Informationen zu den Signaturarten nach eIDAS erhalten Sie hier: Drei Arten der elektronischen Signatur
Was ist besonders an QES Thumbnail
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Wann verwende ich die qualifizierte elektronische Signatur?

Grundsätzlich können Vertragspartner frei vereinbaren, in welcher Form sie ihre Willenserklärungen abgeben (mündlich, schriftlich oder konkludentes Handeln). Dennoch gibt es einige einschränkende Vorschriften für Willenserklärungen, für die der Gesetzgeber z.B. die Schriftform vorschreibt. In diesem Fall ist eine QES verpflichtend. Das sind zum Beispiel befristete Arbeitsverträge, Bürgschaften oder Lebensversicherungen auf das Leben Dritter. Hier muss die Willenserklärung entweder handschriftlich auf Papier oder elektronisch per QES erfolgen. Die QES kann selbstverständlich auch in Dokumenten verwendet werden, für die keine Schriftformerfordernis besteht.
Wann verwende ich QES Thumbnail
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Was ist ein Vertrauensdienst und wie funktioniert das Zusammenspiel mit inSign?

Ein elektronischer Vertrauensdienst ist unter anderem dann gegeben, wenn durch ihn die Erstellung, Überprüfung und Validierung von elektronischen Signaturen, elektronischen Siegeln oder elektronischen Zeitstempeln möglich ist (Art. 3 Ziff. 16 Verordnung (EU) Nr. 910/2014). Als neutrale Stelle fungieren Vertrauensdienste, die stark kontrolliert und überwacht werden. Sie verwahren persönliche Signaturzertifikate und ermöglichen auch ihre Validierung. Alle Vertrauensdienste in der EU sind einander gleichgestellt. Das heißt, dass alle Vertrauensdiensteanbieter in der EU gleichermaßen verwendet werden können. Zur Nutzung der QES bringt inSign eine entsprechende Schnittstellenerweiterung mit und ermöglicht dadurch einen durchgängigen Prozess. Zu den aktuellen Kooperationspartnern gehören A-Trust, D-Trust und IDnow.
Weitere Informationen zu unserem Kooperationspartner D-Trust
Vertrauensdienste und inSign
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Wenn Sie noch Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir sind jederzeit für Sie da.
Christina
Über den Autor
Christina Detling – Online Marketing Specialist
Christina ist seit über vier Jahren bei inSign tätig und freut sich, wenn sie ihr Wissen rund um das Thema elektronische Unterschrift und Digitalisierung weitergeben kann.