Wow, es ist viel passiert
Und wieder ist ein Jahr vorüber… Wir möchten uns zu diesem Anlass ganz herzlich bei unseren Kunden und Partnern für ihre langjährige Treue bedanken. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien besinnliche Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Wir blicken mit Stolz zurück auf das Jahr 2021, denn es gab viele großartige Neuerungen in unserer Softwarelösung inSign. Folgende Features fanden besonders großen Anklang bei unseren Kunden:
Komplettes Redesign der Anwendung
Sowohl die Vorgangsverwaltung als auch der PDF-Editor wurden komplett überarbeitet. inSign präsentiert sich seitdem in einem neuen, frischen Look und die Bedienung ist noch einfacher als zuvor.Mehr dazu: Neue inSign Benutzeroberfläche
Einfache elektronische Signatur (EES)
Die EES ist, wie der Name schon sagt, eine sehr einfache Signatur, die per Tastatur geleistet wird. Sie wird sehr gern in Umgebungen eingesetzt, in denen ein hohes gegenseitiges Vertrauen vorherrscht (z. B. innerhalb von Unternehmen) und die Beweiskraft der Unterschrift nicht im Vordergrund steht.Weitere Infos: Einfache elektronische Signatur mit inSign
Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Mit inSign können qualifizierte Signaturzertifikate der D-Trust (Bundesdruckerei) genutzt werden. Die QES ist bei Dokumenten erforderlich, bei denen der Gesetzgeber die Schriftform vorschreibt. Dies sind z. B. befristete Arbeitsverträge oder auch Bürgschaften.Mehr dazu: Qualifizierte elektronische Signatur
Elektronisches Archiv für inSign 365
Inaktive Vorgänge können manuell oder automatisch nach 30 Tagen in unser digitales Archiv verschoben werden. Dort sind Ihre Dokumente dauerhaft sicher verwahrt.Erfahren Sie hier, wie Sie Verträge mit inSign archivieren
Weblink-Funktion für Ihre Website
Mit inSign können vorbereitete PDF-Formulare auch als Self-Service-Funktion z. B. auf Ihrer Website zur Verfügung gestellt werden. inSign generiert zu diesem Zweck eine spezielle URL, die Sie in Ihre Website einbauen können.Zum Artikel: Das Self-Service-Feature von inSign
Delegieren von Vorgängen
Möchte eine Person eine zugewiesene Unterschrift nicht leisten, kann diese den Prozess selbstständig an eine andere Person delegieren. Der Prozess kann somit zeitsparend fortgeführt werden, ohne den Vorgangsersteller zu involvieren.
Wir freuen uns bereits jetzt auf das kommende Jahr, denn auch zukünftig wird es regelmäßig viele neue Features geben. Zu Jahresbeginn starten wir mit Serienvorgängen, Genehmigungsprozessen und einer Beobachter-Funktion. Darüber hinaus erwarten Sie noch viele weitere Verbesserungen.
Ihr Feedback ist jederzeit willkommen. Viele der hier vorgestellten Erweiterungen sind das Ergebnis Ihrer Anregungen, herzlichen Dank dafür.
Ihr Feedback ist jederzeit willkommen. Viele der hier vorgestellten Erweiterungen sind das Ergebnis Ihrer Anregungen, herzlichen Dank dafür.
Kundenumfrage 2021
An dieser Stelle noch einmal vielen Dank an die zahlreichen Teilnehmer der Kundenumfrage 2021.
Einige spannende Ergebnisse finden Sie auf unserer Referenzen-Seite.
Einige spannende Ergebnisse finden Sie auf unserer Referenzen-Seite.
Würden Sie
inSign weiterempfehlen?
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Ergebnisse | |
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Promotoren | 73 % |
Passive | 20 % |
Detraktoren | 7 % |
Auf ein neues erfolgreiches Jahr!
Ihr inSign Team
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Über den Autor
Christina Detling – Online Marketing Managerin
Christina ist seit über vier Jahren bei inSign tätig und freut sich, wenn sie ihr Wissen rund um das Thema elektronische Unterschrift und Digitalisierung weitergeben kann.
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