Vorgang zurückholen
Wenn ein Vorgang an eine andere Person übergeben wurde (siehe Funktion Online-Bearbeitung), können Sie selbst den Vorgang so lange nicht mehr öffnen, bis die andere Person die Bearbeitung abgeschlossen hat. Mit Hilfe dieser Funktion ist es möglich, der anderen Person das Bearbeitungsrecht zu entziehen. Die Person wird automatisch per E-Mail informiert, dass Sie die Bearbeitung wieder übernommen haben. Anschließend sind Sie wieder selbst in der Lage, den Vorgang zu öffnen.